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Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Kassel; Teilplan Straßenverkehr der zweiten Stufe

 

hier: In-Kraft-Treten des Lärmaktionsplanes

 

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen.

Die Aufstellung des Lärmaktionsplans, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Kassel der zweiten Stufe ist abgeschlossen.

Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Kassel tritt mit der Veröffentlichung heute in Kraft. Die Öffentlichkeit wird mit der Veröffentlichung auch über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet.

 

Unter https://rp-kassel.hessen.de/ können Sie Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie erhalten und den neuen Lärmaktionsplan herunterladen.

 

Der Lärmaktionsplan wird vom 21. März bis zum 22. April 2016 darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Kassel zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:

 

Regierungspräsidium Kassel

Steinweg 6

34117 Kassel

Raum 806

Kassel, 21. März 2016

Regierungspräsidium Kassel

33.1 53 e 553 – Umgebungslärm-

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Haunetal
Mo, 21. März 2016

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