Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Kassel; Teilplan Straßenverkehr der zweiten Stufe
hier: In-Kraft-Treten des Lärmaktionsplanes
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen.
Die Aufstellung des Lärmaktionsplans, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Kassel der zweiten Stufe ist abgeschlossen.
Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Kassel tritt mit der Veröffentlichung heute in Kraft. Die Öffentlichkeit wird mit der Veröffentlichung auch über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet.
Unter https://rp-kassel.hessen.de/ können Sie Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie erhalten und den neuen Lärmaktionsplan herunterladen.
Der Lärmaktionsplan wird vom 21. März bis zum 22. April 2016 darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Kassel zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:
Regierungspräsidium Kassel
Steinweg 6
34117 Kassel
Raum 806
Kassel, 21. März 2016
Regierungspräsidium Kassel
33.1 53 e 553 – Umgebungslärm-
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Veröffentlichung
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