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Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

Für diejenigen Leistungen der Gemeinde, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte.

Für die Wasserlieferung ergibt sich danach anstatt einer Frischwassergebühr in Höhe von 2,93 € inkl. 7 % MwSt. je Kubikmeter eine Wassergebühr in Höhe von 2,88 € inkl. 5 % MwSt. je Kubikmeter.

Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung die derzeit vorbereitet wird. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert.

Die Umsatzsteuersenkung wird dann automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.

Sollten uns neue Informationen zu der o. g. Steuersenkung vorliegen, werden diese zeitnah auf der gemeindlichen Homepage und im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


 

Siebert

Gemeindliches Steueramt

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