Aus dem Rathaus wird berichtet: Umsatzsteuersenkung der Frischwassergebühren von 7 % auf 5 %
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 28. Juli 2020 beschlossen, dass der ab dem 01. Juli 2020 geltenden reduzierten Umsatzsteuersatz von 5 % auf die gesamten Frischwassergebühren, die im Rahmen der Jahresabrechnung 2020 abgerechnet werden, anzuwenden sind.
Steuerobjekte (Eigentümerwechsel), die vor dem 01. Juli 2020 beendet worden, bleiben mit dem alten Umsatzsteuersatz von 7 % veranlagt.
Steueramt
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