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Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie

Die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Ange-boten aufgrund der Corona-Pandemie wurde am 7. Mai 2020 beschlossen und ist am 9. Mai 2020 in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt am 26. November2020 geändert. Die Corona-Kontakt-und Be-triebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) ersetzt die Dritte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 14. März 2020 sowie die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März 2020. Stand bei Erlass dieser Verordnungen noch das Gebot eines schnellen „Lock-down‘‘ im Vordergrund, regelte die CoKoBeV zwischenzeitlich die Bedingungen, unter denen eine ge-wisse Form der Normalität unter Pandemiebedingungen möglich war. Aufgrund der aktuell stark zu-nehmenden Beschleunigung der Übertragung in der Bevölkerung nicht nur in Hessen, sondern bun-desweit und der damit einhergehenden Gefahr einer Überlastung der Gesundheitssysteme, ist eine Beschränkung des öffentlichen und privaten Lebens erforderlich, um drohende Gefahren für Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger Hessens abzuwenden. Das bedeutet, der Kernbereich des öffentli-chen Lebens kann und soll weiter aufrecht erhalten bleiben, während das gesellschaftliche Leben auf ein Minimum herunterzufahren ist und soziale Kontakte wo immer möglich reduziert werden. Das Ro-bert Koch-Institut (RKI) stuft die durch das SARS-CoV-2-Virus verursachte Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung weiterhin als hoch, für die Risikogruppen sogar als sehr hoch ein. Insbesondere in der Herbst-und Winterperiode kommen weitere respiratorische Krankheiten hinzu, sodass gerade in dieser Zeit eine Überlastung des insgesamt guten Gesundheitsversorgungssystems in Hessen zu verhindern ist. Hinzukommt, dass sich das gesellschaftliche Leben von Außenbereichen in ge-schlossene Räumlichkeiten verlagert, wodurch sich das Infektionsrisiko erhöht.

siehe Download vom Hessischen Ministerium

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Haunetal
Mi, 02. Dezember 2020

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