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Gemeindeverwaltung und DGHS geschlossen! KITA Betreuung gewährleistet.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Gemeindeverwaltung ist ab dem 14.12.2020 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen!
Grund hierfür ist die Entwicklung in der Corona Pandemie. Zu Ihrem- und dem Schutz unserer Mitarbeiter haben wir beschlossen der Kontakt auf ein Minimum zu reduzieren.
In dringenden Fällen stehen wir Ihnen selbstverständlich trotzdem zur Verfügung. Hierzu ist allerdings eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig.

Vom 23. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 ist die Gemeindeverwaltung dann komplett geschlossen, jedoch werktags mit einer Person besetzt, um Wahlvorschläge entgegenzunehmen.

Die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser bleibt vorerst untersagt, Ausnahmen stellen Sitzungen gemeindlicher Gremien dar.

Der Betrieb der Kindertagesstätte wird gemäß der Vereinbarung von Bund und Land vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auf das absolute Minimum reduziert. Vom 21. Dezember bis 3. Januar 2021 geht die die Einrichtung – wie bereits langfristig geplant – in die Weihnachtspause. Für die davor und danach genannten Zeiträume gilt: Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen Sie diese. Suchen Sie bitte den vertrauensvollen Kontakt zu den Betreuungskräften. Wir appellieren aber dringend an alle Eltern, Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung, damit es gelingt, die rasante Ausbreitung des Coronavirus durch eine gemeinsame Kraftanstrengung wieder so weit einzudämmen, dass wir so bald wie möglich zu einem regelhaften Betreuungsangebot zurückkehren können.

Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2021. Bleiben Sie gesund!

Informationen zur Ausgangssperre für den Landkreis HEF-ROF

Für die Zeit zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr früh wird eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus gewichtigen Gründen zugelassen, insbesondere zur

a) Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,

b) Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,

c) Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

d) Begleitung Sterbender,

e) Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,

f) Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und - prävention.

Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr wird ganztags untersagt.

 

Diese Allgemeinverfügung tritt am 16. Dezember 2020 um 00:00 Uhr in Kraft. Sie gilt vorerst bis zum 23. Dezember 2020. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Haunetal
Di, 15. Dezember 2020

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