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Zwei Geschwindigkeitsreduzierungen in Haunetal

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde (§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i.V.m. § 10 der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten) zwei Geschwindigkeitsreduzierungen auf jeweils 70 km/h im Gebiet der Marktgemeinde Haunetal angeordnet, über die ich Sie gerne informieren möchte:

 

Bundesstraße 27 im Bereich der Einmündung der Landesstraße 3431 bei Rhina

Da am Knotenpunkt B27/L3431 Radfahrer queren, soll die Situation vor Ort im Hinblick auf die Verkehrssicherheit durch diese Maßnahme verbessert werden. Nach Ziffer II, Nr. 3 zu Zeichen 274 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit an jenen Abschnitten, wo außerhalb geschlossener Ortschaften Fußgänger oder Radfahrer im Längs- oder Querverkehr in besonderer Weise gefährdet sind, in der Regel 70 km/h nicht übersteigen. Die Anordnung wird mit der Aktualisierung der Verkehrszeichen wirksam.

 

Landesstraße 3471 zwischen Wetzlos/Stärklos und Solms

Grund der Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h ist der Ausbau der Kurvenbereiche zum Windpark Stärklos. Sie gilt vom 27. Juni 2022 bis zur Beendigung der Arbeiten, längstens bis 30. September 2022.

 

Mit besten Grüßen

 

Timo Lübeck

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 27. Juni 2022

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