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Häufige Fragen zum Corona-Virus

Das sind Ihre häufigsten Fragen zu Corona

Veröffentlicht: 14. März 2020

Das Robert-Koch-Institut betitelt die momentane Lage rund um das Coronavirus als „sehr dynamisch“. Die aktuelle Risikoeinschätzung des RKI wird derzeit insgesamt als „mäßig“ eingestuft. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass die im folgenden beschriebenen Maßnahmen bereits morgen verstärkt, verlängert oder gänzlich neu erlassen werden können.

Was muss ich als Veranstalter beachten?

Das Land Hessen hat eine Verordnung erlassen, die öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern untersagt. Diese gilt ab sofort und tritt am 19. April 2020 außer Kraft. Weitere Infos auf www.hessen.de

Bei jeder öffentlichen Veranstaltung mit weniger als 100 Besuchern hat der Veranstalter die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste zu erfassen. Festgehalten werden müssen Vor- und Zuname, vollständige Adresse sowie eine Telefonnummer der Anwesenden. Gleiches gilt für private Veranstaltungen mit mehr als 20 erwarteten Teilnehmenden. Konfirmationen, Trauerfeiern und Beerdigungen fallen unter private Veranstaltungen, Gottesdienste zählen zu öffentlichen Veranstaltungen.

Daneben empfiehlt der Landkreis allen Veranstaltern und Verantwortlichen, auf jegliche Veranstaltungen zu verzichten, die nicht zwingend notwendig sind. Den Vordruck einer Liste zur Erfassung von Teilnehmenden sowie eine Checkliste zur Risikobewertung für Veranstaltungen finden Sie im Internet unter www.hef-rof.de. Die Liste kann auch händisch geführt werden und sollte nach der Veranstaltung aufbewahrt werden.

 

Warum werden nicht die Wohnorte der bisher infizierten Personen veröffentlicht?

Personenbezogene Daten dürfen zum Schutz einzelner Personen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden.

 

Was macht der Landkreis in der derzeitigen Situation?

Die zentrale Koordinierung in der derzeitigen Situation hat der Verwaltungsstab des Landkreises Hersfeld-Rotenburg übernommen. Dort beteiligt sind alle zuständigen Fachbereiche, die Zentrale Leitstelle, Rettungsdienst, KBI sowie Landrat Dr. Michael Koch. Der Stab trifft sich derzeit einmal täglich, um die neuesten Ereignisse zu besprechen, sowie kurzfristig nach Bedarf.

Daneben steht das Gesundheitsamt in engem Austausch mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI). Hierzu finden regelmäßig Telefonkonferenzen mit dem HMSI und allen hessischen Gesundheitsämtern statt. 

Neben der hessenweiten Hotline des HMSI unter Telefon (0800) 5554666 ist im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ein Bürgertelefon unter 06621 87 87 87 eingerichtet worden.

Eine der Hauptaufgaben der Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes ist es, mögliche Kontaktpersonen zu infizierten Personen sowie Rückkehrer aus Risikogebieten zu ermitteln, zu kontaktieren und wenn notwendig Quarantäne bzw. häusliche Absonderung zu empfehlen. (§ 28 IfSG).

Welche Vorsichts- und Schutzmaßnahmen kann jeder Einzelne im Alltag treffen? Was empfiehlt das Gesundheitsamt?

Für die wirksame Bekämpfung des Virus und seiner Folgen ist es besonders wichtig, die Ausbreitungsgeschwindigkeit zu verlangsamen. Wenn sich das Virus sehr schnell ausbreitet, wird in einem kurzen Zeitraum gleichzeitig eine Vielzahl von schwer Erkrankten in den Kliniken behandelt werden müssen. Alle Maßnahmen, die getroffen werden, verfolgen das Ziel, dies zeitlich zu strecken. Um sich und seine Familie zu schützen, hilft es, Menschenansammlungen zu vermeiden. Unnötige persönliche Kontakte, besonders zu gefährdeten Gruppen (ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen), sollten vermieden werden. Dies geschieht zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen.

Hilfreiche Ratschläge findet man auf der Webseite des RKI (www.rki.de) und auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA (www.infektionsschutz.de).

Generell gelten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie bei Influenza: Husten und Niesen in Taschentücher oder Armbeuge. 1,5 bis 2 Meter Abstand halten. Händeschütteln und enger Kontakt sollten vermieden werden. Das gilt auch für Berührungen des Gesichts (Schleimhäute) mit den Händen. Besonders wichtig ist eine gute Händehygiene: Hände mehrmals täglich und gründlich waschen, mindestens 30 Sekunden. 

Wie verhält man sich nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet?

Das Gesundheitsamt des Landkreises empfiehlt Reiserückkehrern aus Risikogebieten (Risikogebiete Robert-Koch-Institut), 14 Tage zu Hause zu bleiben. Wichtig ist, das mit Ihrem Arbeitgeber abzuklären (ist Homeoffice möglich etc.) oder sich eventuell von Ihrem Hausarzt eine Krankschreibung ausstellen zu lassen. Selbst, wenn sie zum jetzigen Zeitpunkt keine Symptome zeigen, sollten Sie zu Hause bleiben. Ebenso daheim bleiben sollten Personen, die mit Rückkehrern in häuslicher Gemeinschaft leben. Wenn ein Reiserückkehrer Symptome zeigt, sollte er sich umgehend über die Telefonnummer 116-117 (rund um die Uhr – auch am Wochenende) beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst oder bei seinem Hausarzt melden. Dort wird er nach Absprache und Klärung der Voraussetzungen eventuell zu einem Test gebeten. Wichtig, zur Sicherheit anderer Beteiligter: Gehen Sie nie unaufgefordert zu ihrem Hausarzt, in den Ärztlichen Bereitschaftsdienst oder in ein Krankenhaus!

Wie soll sich jemand verhalten, der befürchtet, sich mit dem Virus infiziert zu haben?

Bitte prüfen Sie, ob Sie wirklich Symptome aufweisen: Fieber? Husten? Atemnot? Befragen Sie dazu entweder Ihren Hausarzt am Telefon oder wählen Sie die 116 117. Zunächst wird telefonisch eine Risikoabklärung durchgeführt. Wenn Sie Kontakt mit einem nachweislich Corona-Infizierten hatten, werden Sie als Kontaktperson vom Gesundheitsamt telefonisch oder per Mail kontaktiert. Wissen Sie sicher, dass Sie Kontakt mit einem nachweislich Infizierten hatten, wenden Sie sich ebenfalls telefonisch an das Gesundheitsamt (06621 87 87 87).

Grundsätzlich gilt unabhängig von SARS-CoV-2, dass alle, die erkrankt sind, zu Hause bleiben müssen. Egal ob grippaler Infekt oder Influenza: Eine Übertragung an Mitmenschen muss ebenfalls unbedingt vermieden werden.

Ich hatte über Dritte Kontakt mit einer infizierten Person. Wie soll ich mich verhalten?

Es gilt grundsätzlich, objektiv und mit der gebotenen Gelassenheit, abzuwägen: Solange keine Symptome auftreten (Fieber, Husten, Atemnot), ist kein weiteres Handeln notwendig. Sobald Symptome auftreten, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt. Außerhalb von dessen Geschäftszeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 erreichbar.

Kann ich mich vorsorglich testen lassen?

Nein. Getestet wird zunächst nur, wenn ein dringender Corona-Verdacht besteht. Die Abwägung bezüglich des Tests erfolgt über den Hausarzt, ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer 116 117) oder das Gesundheitsamt (Bürgertelefon 06621 87 87 87). Im Zweifel erhalten Sie weitere Informationen unter der Telefonnummer 116 117. 

Wie soll mit immungeschwächten Personen umgegangen werden?

Laut der Weltgesundheitsorganisation haben folgende Personengruppen ein erhöhtes Risiko, sich mit dem Corona-Virus anzustecken: Menschen im Alter von über 60 Jahren, Menschen mit Grunderkrankungen (wie z.B. Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen). Auf immungeschwächte Personen sollte besonders Rücksicht genommen werden. Auch hier gilt: Vermeiden Sie direkten Körperkontakt zu anderen Menschen sowie große Menschenansammlungen und Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern, halten Sie Abstand zu anderen Personen (mindestens 1,5 Meter) und beachten Sie grundlegende Hygieneschutzmaßnahmen. Verzichten Sie auf Besuche und Sozialkontakte mit immungeschwächten Personen.

Ich wurde auf das Coronavirus getestet. Wann bekomme ich das Ergebnis mitgeteilt?

Bis das Testergebnis da ist, kann es bis zu 2 Tage und mehr dauern. Ist das Ergebnis positiv, werden Sie umgehend vom Gesundheitsamt telefonisch benachrichtigt. Die negativen Ergebnisse teilt das Gesundheitsamt nach und nach mit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die positiven Ergebnisse vorgehen und es daher etwas dauern kann, bis Sie über ein negatives Ergebnis informiert werden.

 

 

 

Ich arbeite im Ambulanten Pflegedienst. Wie beeinflusst das Corona-Virus meine Arbeit?

Sie können grundsätzlich ganz normal Ihrer Arbeit nachgehen. Bitte beachten Sie die vom jeweiligen Träger der Einrichtungen angesprochenen Besuchsverbote und Hygienehinweise. Ihr Arbeitgeber wird Sie darüber informieren.

Informationen gibt auch das Robert-Koch-Institut

Hinweise zur Prävention und zum Management von Erkrankungen in Alten- und Altenpflegeheimen

Checkliste für die Gesundheitsämter und/oder Pflegeeinrichtungen 

 

Wie verhalte ich mich als Haus- oder Nutztierhalter?

Im Zuge der momentanen Entwicklung des Coronavirus ist auch vermehrt die Frage aufgetreten, wie sich Tierhalter (allgemein und gegenüber ihren Haustieren) verhalten sollen und was sie beachten müssen. Das Friedrich-Löffler-Institut hat in einem Frage-Antwort-Katalog bereits die wichtigsten Antworten zusammengefasst. Wir verweisen an dieser Stelle deshalb auf den Katalog, der HIER abrufbar ist.

 

Landkreis abgerufen 17.03.2020, 09:45

 

// Quelle: Gesundheitsamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg //

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Haunetal
Sa, 14. März 2020

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