Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Lärmaktionsplan Schienenlärm – Öffentlichkeitsbeteiligung durch Eisenbahn-Bundesamt gestartet

Amtliche Bekanntmachung

 

 

 

Lärmaktionsplan Schienenlärm –

Öffentlichkeitsbeteiligung durch Eisenbahn-Bundesamt gestartet

 

 

Der Lärmaktionsplan ist nicht wie der Name ggf. vermuten lässt, eine Handlungsempfehlung mit Projektveranschlagung um Probleme des Lärmschutzes an Schienenstrecken in den Griff zu bekommen, sondern ein Werkzeug zur Bewertung der Lärmsituation an Schienenwegen, welches dann wiederum bei der Planung von Lärmschutzmaßnahmen als Folgemaßnahme herangezogen wird. Der Lärmaktionsplan enthält Ziele und Strategien zur Lärmminderung, ohne detailliert zu sagen, wann, wo und wie welche Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Ein wesentlicher Punkt bei der Erstellung der Aktionsplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Insoweit ist es notwendig, dass sich möglichst viele Menschen hieran beteiligen und ihre Erfahrungen und Eindrücke niederlegen.

 

Aus dem Lärmaktionsplan ergeben sich wie dargestellt keine direkten Rechtsansprüche auf Lärmminderungsmaßnahmen. Die Pläne selbst müssen alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.

 

Für die Bahnstrecken des Bundes ist seit dem Jahre 2015 das Eisenbahn-Bundesamt Verfahrensträger.

 

In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Bürgerschaft nunmehr die Möglichkeit ihre Eindrücke niederzulegen. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung findet in der Zeit vom 30.06. bis zum 25.08.2017 statt. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse fließen in den Lärmaktionsplan ein.

 

Weite Bereiche des Fuldatales sind durch Bahnlärm sehr stark belastet.

 

Von daher wird die Bürgerschaft aufgerufen, sich an dieser Lärmaktionsplanung möglichst umfangreich zu beteiligen.

 

Bislang ist nur eine sehr geringe Teilnahme an dieser Öffentlichkeitsbeteiligung festzustellen. Die Zahl der Rückmeldungen bezüglich unseres Streckenverlaufs lässt sich an einer Hand abzählen.

 

Die Bürgerschaft wird dringend gebeten, ihr Recht auf Beteiligung zu nutzen und dem relativ einfach strukturierten Fragenkatalog zu beantworten. Die Antworten sind bereits vorgegeben, Formulierungen sind nicht notwendig.

 

Um teilnehmen zu können, müssen Sie sich unter der Internetadresse www.laermaktionsplanung-schiene.de anmelden. Hierzu benötigen Sie eine gültige E-Mailadresse, Sie vergeben ein Passwort und werden nach einem Bestätigungslink freigeschaltet.

 

Die Beteiligung besteht aus der Ortsangabe und Beantwortung der dazugehörigen 12 Fragen.

 

Alternativ kann der Fragebogen auch schriftlich per Post, per Fax oder als Anlage zu einer E-Mail abgegeben werden. Alle Beteiligungswege werden in der Auswertung gleich behandelt.

 

Sicherlich ist hinsichtlich der Art und Weise der Befragung einiges zu kritisieren, insbesondere da nur vorgegebene Antworten zugelassen werden. Darüber hinaus können keinerlei Ergänzungen vorgenommen werden.

 

Es wäre wichtig, dass sich möglichst viele Haunetaler Bürger an dieser Lärmaktionsplanung beteiligen. Sofern Sie nicht den Weg via E-Mail wählen, können Fragebögen bei der Gemeindeverwaltung abgefordert werden. Sie können auch dort zur gesammelten Weiterleitung an das Eisenbahn-Bundesamt abgegeben werden.

 

Hierzu müssen Ihre Rückmeldungen bis spätestens 20. August 2017 in der Gemeindeverwaltung vorliegen. Der Fragebogen ist zu unterschreiben.

 

Die belastete Bürgerschaft wird dringend gebeten, sich an der Lärmaktionsplanung zur Datenerhebung zu beteiligen, nur so haben wir jemals eine Chance, dass unser Anliegen hinsichtlich Schallschutzes in den betroffenen Ortslagen Zuspruch findet.

 

Der Fragebogen kann auch weitergegeben werden, darüber hinaus können sich auch weitere Personen über das Internet anmelden und hier für den jeweiligen Emissionsort eine Stellungnahme abgeben.

 

Wer weitere Informationen haben möchte, dem sind die Internetseiten des Verlinks „Bündnis gegen Bahnlärm“ zu empfehlen. Auf der Seite www.gegen-bahnlaerm.de werden umfangreiche Informationen gegeben. Die Gemeinde Haunetal ist Mitglied des Vereins.

 

Für Fragen steht der Unterzeichner zur Verfügung.

 

Für den Gemeindevorstand

gez. Gerd Lang

Bürgermeister

                                 Fragebogen unter Downloads hier folgend

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Haunetal
Mo, 31. Juli 2017

Weitere Meldungen

Bericht des Gemeindevorstands

Amtliche Bekanntmachung der Marktgemeinde Haunetal

Bauleitplanung der Gemeinde Haunetal Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans der ...