Amtliche Bekanntmachung der Marktgemeinde Haunetal
Bauleitplanung der Gemeinde Haunetal
Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Haunetal
Bebauungsplan Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Neukirchen"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Haunetal hat in ihrer Sitzung am 05.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Haunetal gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie den Bebauungsplan Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Neukirchen" gefasst. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Die Bauleitplanung erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung, die im Umweltbericht dargestellt wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Flur 1 der Gemarkung Neukirchen die Flurstücke 2, 3, 4, 5 ,6 ,7/1, 8/2, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 57/3, 58, 59, 60, 61, 83 (teilw.), 85 (teilw.), 87/1, 90/1 (teilw.), 93, 94, 97/1 (teilw.), 99 (teilw.), und 100 (teilw.) Der Bebauungsplan soll ein sonstiges Sondergebiet für Photovoltaik ausweisen.
Mit der Bauleitplanung verfolgt die Gemeinde das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und damit den Klimaschutzzielen nachzukommen. Das Vorhaben wurde hinsichtlich planungsrechtlicher Vorgaben sowie des durch die Gemeindevertretung aufgestellten Kriterien-katalogs bzgl. der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen überprüft.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB können sich die Bürger*innen über die Ziele und Zwecke der Bauleitplanung informieren. Auch die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf Natur und Umwelt werden in den ausgelegten Unterlagen im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargelegt. Für die frühzeitige Beteiligung wurde noch kein eigenständiger Umweltbericht zur FNP-Änderung erstellt, da dieser keine Informationen enthalten würde, die über die des Umweltberichts zum Bebauungsplan hinausgehen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans 1 "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Neukirchen" mit Begründung und Umweltbericht sowie der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung werden auf der Internetseite der Gemeinde Haunetal unter
https://www.haunetal.de
vom 12.04.2024 bis einschließlich 14.05.2024
veröffentlicht.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsicht der Unterlagen der Bauleitplanung im Rathaus der Gemeinde Haunetal. Hier können die Planunterlagen in der Zeit vom 12.04.2024 bis einschließlich 14.05.2024
Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag 8.00 - 13.00 Uhr eingesehen werden.
Termine können wie folgt vereinbart werden:
Telefonisch unter 06673 92100 sowie per E-Mail:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen digital, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Haunetal, den 05.04.2024
Timo Lübeck
Bürgermeister
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