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Bürgerbüro

Führungszeugnis

  • Vergewissern Sie sich, ob Sie ein einfaches Führungszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis beantragen möchten.
  • Wer ein erweitertes Führungszeugnis beantragt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, die von der antragstellenden Person verlangt, ein Führungszeugnis gemäß den Voraussetzungen des § 30a BZRG zu beantragen.
  • Die Gebühr für die Beantragung beträgt 13 €.
  • Das Ausstellen einer Quittung ist möglich.

Eine Onlinebeantragung ist über folgenden Link möglich:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html

Melderegisterauskünfte

Melderegisterauskünfte werden lediglich auf schriftlichen Antrag ausgestellt. In der Regel wird hier eine Gebühr in Höhe von 10,00 € fällig. Diese ist vor der Erteilung der Auskunft zu entrichten. Die Regelungen des Bundesmeldegesetzes gelten.

 

Anfragen bitte an:
Gemeindevorstand der Marktgemeinde Haunetal
Meldeamt
Konrad-Zuse-Platz 6
36166 Haunetal

oder per Mail an:

Anmeldung / Ummeldung

  • Der Personalausweis des Anmeldenden ist vorzulegen.
  • Eine Wohnungsgeberbestätigung ist vorzulegen.

(Diese Pflicht besteht nicht, wenn die sich anmeldende Person selbst Eigentümer / -in der Wohnung ist.)

  • Bei der Anmeldung einer minderjährigen Person die NICHT im Familienverbund angemeldet wird, ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich. (bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen)
  • Für die Anmeldung soll die sich anmeldende Person persönlich erscheinen. (Ausnahmen bei Anmeldung mit Vollmacht oder einer Anmeldung im Familienverbund sind möglich)
  • Die Anmeldung ist gebührenfrei.

 

Gewerbean- und –abmeldungen

wird bearbeitet