aktuelle Bauleitplanverfahren

Amtliche Bekanntmachung
der Marktgemeinde Haunetal

 

Bauleitplanung der Marktgemeinde Haunetal

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Bornweg“ im Ortsteil Odensachsen und Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB 

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal am 24.02.2026 wurde der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Bornweg“ im Ortsteil Odensachsen und die Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplans (BP) dient der Errichtung eines kleinen Gewerbebetriebes in einem Gewerbegebiet auf einer bisher als Bolzplatz genutzten Fläche. Der Flächennutzungsplan (FNP) in diesem Bereich ist demnach ebenfalls zu ändern. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Börden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wurde durchgeführt. Am 23.06.2026 beschloss die Gemeindevertretung die Offenlegung und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden.

 

Der Geltungsbereich des BP wie auch der Geltungsbereich der Änderung des FNP umfassen in der Gemarkung Odensachsen in Flur 6 das Flurstück 100 teilweise sowie für den Geltungsbereich des BP zusätzlich die Ausgleichsfläche in der Gemarkung Müsenbach, Flur 4 Flurstück 35/5 teilweise.

 

Das Verfahren wird als normales Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) in zwei Stufen durchgeführt. 

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden die fortgeschriebenen Planungsunterlagen (Entwurf des BP und der FNP-Änderung) sowie die bereits vorliegenden umweltbezogene Informationen im Internet auf der Website der Marktgemeinde Haunetal unter https://www.haunetal.de/news/1/1267294/nachrichten/bauleitplanung-der-marktgemeinde-haunetal-aufstellung-des-bebauungsplans-nr.-1-am-bornweg-im-ortsteil-odensachsen-und-%C3%A4nderung-des-fl%C3%A4chennutzungsplans-in-diesem-bereich-hier-beteiligung-der-%C3%B6ffent.html

veröffentlicht. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan . Darüber hinaus liegen die gem. § 3 Abs. 2 auszulegenden Unterlagen zu jedermanns Einsicht im Sekretariat der Gemeindeverwaltung in Haunetal-Neukirchen, Konrad-Zuse-Platz 6 während der Dienstzeiten 

 

Montag08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag08.00 bis 13.00 Uhr

 

in der Zeit vom

 

03.08.2026 bis 04.09.2026 

 

öffentlich aus. 

 

Die Öffentlichkeit kann sich im oben angegebenen Zeitraum auf elektronischem Weg über E-Mail an , schriftlich oder in der Gemeindeverwaltung, Konrad-Zuse-Platz 6, Bauverwaltung, Zimmer 304, 36166 Haunetal während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift äußern.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass

 

  • Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,

  • Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgeben werden können,

 

Der Entwurf der Planung und weitere umweltbezogene Informationen werden in der genannten Frist veröffentlicht bzw. liegen zur Einsicht offen. Die Unterlagen bestehen aus:

 

  • Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 1 mit Festsetzungen durch Text und Planzeichen gem. BauGB u. BauNVO (Stand: 18.05.2026)

  • Planzeichnung der Änderung des Flächennutzungsplans (Stand: 18.05.2026)

  • Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan (Stand: 18.05.2026)

  • Begründung mit Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans (Stand: 18.05.2026)

  • Ökologisches Artenschutz-Gutachten (Stand: Mai 2026)

  • Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf

 

Umweltbezogene Informationen ergeben sich insbesondere aus der Begründung, dem Umweltbericht, dem vorliegenden Fachgutachten zum Artenschutz und aus den Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Kassel und des Landkreises Hersfeld-Rotenburg zu den Vorentwürfen.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Umweltbelang / SchutzgutInformationen in Stichworten
Mensch, Gesundheitbehandelt im Umweltbericht, sehr geringe Auswirkungen, keine erkennbare Mehrbelastung durch Verkehr, Hinweise in Stellungnahme des Immissionsschutzes zur Vermeidung von Lärmimmissionen im Hinblick auf die Ortslage, Nähe zur Bahnstrecke
Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfaltbehandelt im Umweltbericht und v.a, auch im Gutachten zum Artenschutz, vorhandene Arten nicht gefährdet, Hinweise und Forderungen durch Untere und Obere Naturschutzbehörde zu Landschaftsschutzgebiet (LSG) und Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH-Gebiet), Schutz vorhandener Einzelbäume, Aussagen zu Landschaftsbild und Naturhaushalt sowie zur Eingriffsvermeidung und Anwendung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, Lichtimmissionen vermeiden
Fläche, StandortwahlErläuterung zur Standortwahl in der Begründung, Fläche berührt durch Hochwasserschutz, in Verbindung mit LSG und FFH-Gebiet auch Vorranggebiet für Natur und Landschaft, Nähe zu Bahnstrecke und Ortslage Odensachsen, zusätzliche externe Ausgleichsfläche an der Haune im Bereich Müsenbach
BodenUmwandlung von Bolzplatz in überwiegend bebaute und versiegelte gewerbliche Fläche, bodenfunktionale Kompensation gefordert, Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen zum Bodenschutz konkretisieren, Festsetzungen durch Text ergänzen
WasserVersickerung von Oberflächenwasser möglich, Hochwasserschutz ist zu beachten, Zulassungsvoraussetzungen zum Bauen im Überschwemmungsgebiet gem. Wasserhaushaltsgesetz müssen vorliegen, hierzu Antragstellung erforderlich, Lage außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten
Luft, KlimaInformationen im Umweltbericht zu Extensivierungsmaßnahmen und Kompensation am Gewässerrandstreifen der Haune bei Müsenbach
LandschaftVorschläge zur Kompensation, Befreiung für LSG erforderlich, aber keine gravierende Beeinträchtigung von Schutzgebieten und Landschaftsbild, Arrondierung der Bebauung, Eingrünung angeregt, beim Ausgleich für den baulichen Eingriff die Ziele des FFH-Gebiets berücksichtigen, Kompensation möglichst in der Aue der Haune, Kompensation sollte möglichst keine weiteren landwirtschaftliche genutzten Flächen beanspruchen
Kulturgüter, DenkmalschutzBetroffenheit des Orts- und Landschaftsbildes gering, angepasste Farbgebung der Baukörper gefordert, Baudenkmale und Bodendenkmale im Planungsgebiet nicht bekannt 

 

Es wird auch darauf hingewiesen, dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB dem Planungsbüro plusConcept, Alte Mengsberger Straße 4, 34613 Schwalmstadt übertragen wurden.

 

Haunetal, den 31.07.2026

 

 

 

Lübeck, Bürgermeister 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:   

 

 

 Bild 1 

 

Ausschnitt aus der Topografischen Karte mit Lage der beiden Teilgeltungsbereiche am nordöstlichen Ortsrand von Odensachsen und an der Haune bei Müsenbach (unmaßstäblich)

 

 Bild2 

Lage und Grenze des Teilgeltungsbereichs A des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Bornweg“ und der Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich in Flur 6, Gemarkung Odensachsen (unmaßstäblich)

 

 

 Bild3 

 

Lage und Grenze des Teilgeltungsbereichs B des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Bornweg“ in Flur 4, Gemarkung Müsenbach (unmaßstäblich)

 

 

 

20_E_FNP_Ä_GE_Am_Bornweg_BGR_UwB_2026-05-18

20_E_BP_01_GE_Am_Bornweg_BGR_UwB_2026-05-18

20_E_ FNP_Ä_ GE_Am_Bornweg_A3Plan_2026-05-18

10_VE_BP_01_GE_Am_Bornweg_BGR_UwB_2026-03-16

Umweltbezogene_Informationen_VE

Gutachten Haunetal-Odensachsen, Diebel vom 18.05.2026