Bekanntmachung
Bekanntmachung
Die Marktgemeinde Burghaun hat gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I 2023 S. 409) und der §§ 33 und 76 Absatz 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
28. Juni 2023 (GVBl. S. 473), für die Trinkwassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen Rothenkirchen II und Tiefbrunnen Rothenkirchen III“ die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes beantragt.
Über das Wasserschutzgebiet und die Schutzzonen gibt die als Anlage veröffentlichte Übersichtskarte einen Überblick.
Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, das Gutachten zur Nitrataustragsgefährdung sowie das hydrogeologische Gutachten liegen in der Zeit
vom 06. Januar 2025 bis 05. März 2025
bei dem
Gemeindevorstand der
Marktgemeinde Burghaun
Schloßstraße 15
36151 Burghaun
im Obergeschoss, Zimmer 16,
zu folgenden Zeiten:
Montag 08:00 -12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
sowie
bei dem
Gemeindevorstand der
Marktgemeinde Haunetal
Konrad-Zuse-Platz 6
36166 Haunetal
im 1. Obergeschoss, Zimmer 201,
zu folgenden Zeiten:
Montag 08:00 -12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
zur Einsicht aus.
Zusätzlich können die Unterlagen ab Beginn der Auslegung, d. h. ab dem 06. Januar 2025, auch über die Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter www.rp-kassel.hessen.de -> Themen A bis Z -> Öffentliche Bekanntmachungen, eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall der Inhalt der öffentlich ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27a Abs. 1 S. 4 HVwVfG).
Bedenken sowie Anregungen können bis einschließlich 07. April 2025 schriftlich
oder zur Niederschrift beim
Gemeindevorstand der
Marktgemeinde Burghaun
Schloßstraße 15
36151 Burghaun
und bei dem
Gemeindevorstand der
Marktgemeinde Haunetal
Konrad-Zuse-Platz 6
36166 Haunetal
und bei dem
Regierungspräsidium Kassel
- Obere Wasserbehörde -
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld
unter Angabe des Geschäftszeichens (Gz.: RPKS - 31.2-79 j 631/162-2018/7; WSG-ID 631-162) vorgebracht werden.
Hinweis für das Regierungspräsidium Kassel:
Besuche/Vorsprachen im Dienstgebäude des RP Kassel, Standort Bad Hersfeld, sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung (0561-106 2818) möglich.
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