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Bekanntmachung

Bekanntmachung

 

Die Marktgemeinde Burghaun hat gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I 2023 S. 409) und der §§ 33 und 76 Absatz 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 

28. Juni 2023 (GVBl. S. 473), für die Trinkwassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen      Rothenkirchen II und Tiefbrunnen Rothenkirchen III“ die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes beantragt.

 

Über das Wasserschutzgebiet und die Schutzzonen gibt die als Anlage veröffentlichte Übersichtskarte einen Überblick.

 

Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, das Gutachten zur Nitrataustragsgefährdung sowie das hydrogeologische Gutachten liegen in der Zeit

 

vom                06. Januar 2025                 bis                   05. März 2025

 

bei dem

Gemeindevorstand der 

Marktgemeinde Burghaun

Schloßstraße 15

36151 Burghaun

 

im Obergeschoss, Zimmer 16,

 

zu folgenden Zeiten:          

Montag 08:00 -12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr 

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:30 Uhr 

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

 

sowie

 

bei dem

Gemeindevorstand der 

Marktgemeinde Haunetal

Konrad-Zuse-Platz 6 

36166 Haunetal

 

im 1. Obergeschoss, Zimmer 201,

 

zu folgenden Zeiten:          

Montag 08:00 -12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 18:00 Uhr 

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

 

 

zur Einsicht aus.

 

 

Zusätzlich können die Unterlagen ab Beginn der Auslegung, d. h. ab dem 06. Januar 2025, auch über die Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter www.rp-kassel.hessen.de -> Themen A bis Z -> Öffentliche Bekanntmachungen, eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall der Inhalt der öffentlich ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27a Abs. 1 S. 4 HVwVfG).

 

Bedenken sowie Anregungen können bis einschließlich 07. April 2025 schriftlich 
oder zur Niederschrift beim

 

Gemeindevorstand der 

Marktgemeinde Burghaun

Schloßstraße 15

36151 Burghaun

 

und bei dem 

 

Gemeindevorstand der 

Marktgemeinde Haunetal

Konrad-Zuse-Platz 6 

36166 Haunetal

 

und bei dem

 

Regierungspräsidium Kassel

- Obere Wasserbehörde - 

Hubertusweg 19 

36251 Bad Hersfeld

 

unter Angabe des Geschäftszeichens (Gz.: RPKS - 31.2-79 j 631/162-2018/7; WSG-ID 631-162) vorgebracht werden.

 

Hinweis für das Regierungspräsidium Kassel:

Besuche/Vorsprachen im Dienstgebäude des RP Kassel, Standort Bad Hersfeld, sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung (0561-106 2818) möglich.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 06. Dezember 2024

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