Bürgerinformation zur Briefwahl
Mit Zustellung der Wahlbenachrichtigung können wahlberechtigte Bürger der Marktgemeinde Haunetal für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 von der Briefwahl Gebrauch machen.
Aufgrund der verkürzten Fristen für die vorgezogene Neuwahl steht dieses Mal jedoch deutlich weniger Zeit für die Briefwahl zur Verfügung als sonst bei Wahlen üblich. Da erst Ende Januar verbindlich feststeht, welche Wahlkreisbewerber und Landeslisten zur Wahl zugelassen sind, können auch erst danach die Stimmzettel gedruckt und Anfang Februar den Wahlämtern ausgeliefert werden. Mit der Aushändigung oder Versendung der Briefwahlunterlagen kann daher voraussichtlich erst im Laufe der ersten Februarwoche begonnen werden.
Da den Wählern somit nur 2 Wochen für das Ausfüllen und Einreichen der Briefwahlunterlagen verbleiben, sollte der Rückversand an das Wahlbüro möglichst zügig erfolgen. Die Marktgemeinde Haunetal empfiehlt allen Briefwählern deshalb die ausgefüllten Wahlbriefe direkt beim Rathaus einzuwerfen bzw. abzugeben. Der fristgemäße Einwurf von Wahlbriefen ist bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag (zum Zeitpunkt der Schließung der Wahllokale) möglich.
Alternativ können die Briefwahlunterlagen aber auch unmittelbar im Wahlbüro im Rathaus persönlich beantragt und direkt vor Ort ausgefüllt und eingereicht werden.
Abschließend bitten wir zu beachten, dass Personen, die Briefwahl beantragen und deren Wahlunterlagen sich auf dem Postweg zum Wahlbüro befinden, im Wählerverzeichnis gesperrt sind und somit nicht mehr an der Urnenwahl am 23.02.2025 teilnehmen können.
Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Haunetal
- Wahlamt -
gez. Jost
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Bericht des Gemeindevorstands
Di, 04. November 2025








