Bericht des Gemeindevorstands
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 28. Januar 2025 informierte Bürgermeister Timo Lübeck über die Arbeit des Gemeindevorstands:
Rhinabach - Vorbereitung und Vergabe für das bodenkundliche und abfalltechnische Gutachten sowie die statischen Berechnungen
Der Gemeindevorstand hat das Büro HRPI GmbH aus Weimar mit der Vorbereitung der Vergabe für das bodenkundliche und abfalltechnische Gutachten (Baugrunduntersuchung) zum Preis von rund 2.775 EUR/netto beauftragt. Die Tragwerksplanung zur Umsetzung der WRRL am Rhinabach wurde zum Angebotspreis von rund 30.650 EUR/brutto beim gleichen Büro beauftragt.
Messtechnik Kläranlage Odensachsen
Der Gemeindevorstand hat die Beauftragung zur Nachrüstung erforderlicher Messtechnik für die Kläranlage Odensachsen gem. Angebot an die Firma WeBa-Optec aus Rinteln, in Höhe von rund 5.235 EUR/brutto vergeben.
Vereinsförderung Schützenverein Stärklos
Der Gemeindevorstand hat dem Schützenverein Stärklos, wie im Haushalt 2024 vorgesehen, einen Zuschuss für das Projekt „Umrüstung auf elektronische Schießstände mit Umrüstung Beleuchtung auf LED“ in Höhe von 2.300 EUR ausgezahlt.
Lärmsanierung B27
Im Nachgang zur beschlossenen Resolution der Gemeindevertretung vom 2. Juli 2024, in der eine Verlängerung der bereits zugesagten Lärmschutzwand an der B27 in Neukirchen gefordert wurde, wird im März 2025 ein Termin mit Vertretern des Hessischen Verkehrsministeriums und Hessen Mobil stattfinden.
Wald Stärklos
Der Gemeindevorstand hat beschlossen, seinen Anteil am Kleinen Genossenschaftswald in Stärklos, zu veräußern, damit dieser insgesamt an einen Interessierten verkauft und von diesem weiter bewirtschaftet werden kann. Für den bisherigen Gemeindenutznießerwald in Stärklos hat die Gemeinde zu Jahresbeginn die Geschäftsführung übernommen. Die Bewirtschaftung erfolgt durch Hessen Forst.
Was hat die Gemeindevertretung in dieser Sitzung beschlossen?
Haushalt 2025
Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm 2025 - 2028 in der vorgelegten Fassung. Die Gemeindevertretung beschließt den Stellenplan 2025 in der vorgelegten Fassung. Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 in der vorgelegten Fassung. Der Haushaltsplan 2025 wird nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde auf der Internetseite der Gemeinde www.haunetal.de veröffentlicht.
Rückbestätigung der bestehenden kommunalen Bürgschaften EAM GmbH & Co. KG (EAM KG)
Die Gemeindevertretung bestätigt den Fortbestand der Bürgschaftserklärung vom 10.11.2014, welche zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche der Kreditgeber aus oder im Zusammenhang mit der Konsortialkreditvereinbarung vom 13. Dezember 2013 zwischen der EAM GmbH & Co. KG als Kreditnehmer und der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, der Landesbank Baden-Württemberg und der Deutschen Kreditbank AG und sowie weiteren Banken und Sparkassen als Kreditgeber anteilig abgegeben hat. Zur Umsetzung des vorstehenden Beschlusses wird der Gemeindevorstand ermächtigt und beauftragt, sämtliche hierfür notwendigen Willenserklärungen abzugeben insbesondere die entsprechende Rückbestätigung zum Fortbestand der Bürgschaftserklärung zu unterzeichnen. Die Marktgemeinde Haunetal ist mittelbar an der EAM GmbH & Co. KG (EAM KG) beteiligt. Die Rekommunalisierung der EAM KG wurde im Jahr 2013 über ein Darlehen mit einer Kreditlaufzeit von 20 Jahren finanziert. EAM KG ist Kreditnehmer unter der entsprechenden Konsortialkreditvereinbarung mit der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Landesbank Baden-Württemberg und Deutsche Kreditbank AG als Arrangeure sowie weiterer Banken und Sparkassen als Kreditgeber. Dieser Konsortialkredit wurde ursprünglich mit einem Darlehensbetrag von 617,5 Mio. € aufgenommen und konnte seitdem signifikant auf rd. 237 Mio. € (Stand 30. September 2024) planmäßig getilgt werden. Die kommunalen Anteilseigner der EAM KG haben ca. 80% des Konsortialkredits mit Bürgschaften besichert. Das Bürgschaftsvolumen hat sich entsprechend von ursprünglich 494 Mio. € auf 188 Mio. € (Stand 30. September 2024) reduziert. Die Energiewende erfordert deutlich höhere Investitionen, um die Energieinfrastruktur in der Region auszubauen. Im Jahr 2023 hat die EAM-Gruppe hierfür bereits 130 Mio. € investiert. Für 2024 plant die EAM KG aktuell Investitionen in Höhe von ca. 180 Mio. €. Zur Finanzierung der künftigen Investitionen benötigt die EAM KG ab 2025 Fremdkapital. Die EAM-Gruppe hat eine sehr gute Bonität, so dass die zusätzliche Fremdkapitalbeschaffung unbesichert möglich sein sollte. Um eine Finanzierung zu attraktiven Konditionen zu erhalten und insbesondere auch Neubanken die Möglichkeiten einzuräumen, der EAM KG neue Darlehen einzuräumen, bedarf es einer vorbereitenden Anpassung der Konsortialkreditvereinbarung. Wesentlicher Inhalt ist der Entfall der Sicherheiten (außer der kommunalen Bürgschaften) für die bisherigen Kreditgeber. Die Anpassung macht eine Rückbestätigung der erteilten kommunalen Bürgschaft mit dem anliegenden Muster notwendig. Eine Erweiterung des verbürgten Bürgschaftsvolumens erfolgt ausdrücklich nicht, der Konsortialkredit wird weiterhin planmäßig bis 2033 getilgt.
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