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NEUE REGELUNG FÜR LICHTBILDER IN PÄSSEN

Das Passfoto wird digital! Seit dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland neue Regelungen für Lichtbilder (Passfotos). Demnach dürfen für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen im Bürgeramt nur noch biometrische Lichtbilder in digitaler Form verwendet werden. Auf Papier gedruckte Passbilder sind zur Erstellung von Personalausweisen und Reisepässen dann nicht mehr zulässig.

 

Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis ist dieses Verfahren nicht vorgesehen.

 

Sie können auch in Zukunft bei einem zertifizierten Fotografen oder einem zertifizierten Drogeriemarkt ein digitales Passfoto erstellen zu lassen. Sie erhalten nach der Aufnahme beim Fotodienstleister einen QR-Code, den sie im Bürgeramt vorlegen. Über diesen Code wird das Foto direkt über ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren abgerufen.

 

Hintergrund der neuen Vorschrift ist der Schutz vor Morphing. Bei dieser Manipulationstechnik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. Diese Methode kann zur Täuschung von Identitätskontrollen oder unerlaubten Grenzübertritten genutzt werden. Die digitale Übermittlung von Passbildern soll das Risiko von Identitätsdiebstahl und Missbrauch erheblich reduzieren.

Über folgenden Link lässt sich der zertifizierte Fotograf in der Nähe finden: www.e-passfoto.de

 

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Jan-Hendrik Jost telefonisch unter 06673/9210-18 oder per Mail  gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 01. Mai 2025

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