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Bericht des Gemeindevorstands

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 1. Juli 2025 informierte Bürgermeister Timo Lübeck über die Arbeit des Gemeindevorstands:

 

Personalangelegenheiten – Kindergarten

Der Gemeindevorstand hat sich mit einer ganzen Reihe von Personalangelegenheiten im Kindergarten beschäftigt. Zunächst haben wir Frau Lisa-Maria Juvan zum 21.05.2025 wieder die stellv. Leitungstätigkeit übertragen. Bei drei Kolleginnen haben wir befristete Stundenanpassungen um ein weiteres Jahr verlängert. Ebenfalls vom 21.05.2025 an wurde im Rahmen einer Übungsleiterpauschale befristet bis 04.07.2025 eine Mitarbeiterin für die Cafeteria eingestellt. Und im Rahmen einer Elternzeitvertretung wird befristet vom 01.09.2025 bis 31.08.2026 eine Erzieherin in Vollzeit eingestellt. Außerdem wird der Arbeitsvertrag einer Mitarbeiterin im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung als Hauswirtschafterin um ein Jahr bis zum 30.06.2026 verlängert. Die Finanzierung erfolgt hier durch das Programm „Starke Kitas, Starke Teams“. 

 

Reparatur des Großflächenmähers 

Der Gemeindevorstand hat erforderliche Reparaturen am Großflächenmäher in Höhe von 5.500 EUR/brutto bei der Firma Schmelz + Weber in Bad Hersfeld durchführen lassen.

 

Anschaffung eines Hochdruckreinigers Heißwasser

Der Gemeindevorstand hat die Anschaffung eines Heißwasser-Hochdruckreinigers für den Bauhof gemäß Angebotspreis von rund 3.300 EUR/brutto bei der Firma Sauerwein und Dilcher beschlossen.

 

Neuanschaffung Fahrzeug Mähkolonne

Der Gemeindevorstand hat die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für die Mähkolonne des Bauhofs, einen Ford Pritschenwagen, bei der Firma Ford König aus Eschwege zum Preis von rund 53.750 EUR/brutto beschlossen.

 

Brunnenregenerierung Tiefbrunnen Neukirchen 

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für den 2. Bauabschnitt der „Regenerierung des Tiefbrunnen Neukirchen“ gemäß Angebot der Firma Anger aus Hessisch Lichtenau in Höhe von rund 42.500 EUR/brutto vergeben.

 

Austausch der Druckerhöhungsanlage zur Wasserversorgung Oberstoppel

Der Gemeindevorstand hat die Anschaffung einer neuen KSB Druckerhöhungsanlage bei der Firma M+S-Pumpentechnik aus Künzell zum Preis von rund 4.000 EUR/brutto beschlossen. 

 

Beschaffung Wasserzähleruhren

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die neuen Wasserzähleruhren an die Firma Richter + Frenzel TBU GmbH + Co. KG in Fulda zum Preis von rund 3.880 EUR/brutto erteilt.

 

Floristischen und faunistischen Kartierungsleistungen für die Renaturierung des Rhinabachs

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, das Büro HRPI GmbH aus Weimar mit den floristischen und faunistischen Kartierungen gemäß Nachtragsangebot (Anforderung der Oberen Wasserbehörde) von rund 7.060 EUR/brutto zu beauftragen.

 

Übernahme der Ordnungswidrigkeitsverfahren der Kommunen durch den Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Der Gemeindevorstand hat den Änderungen an der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den gemeinsamen Gewerbeprüfdienst im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zugestimmt. Mit der Änderung wird die Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeitsverfahren an den Landkreis Hersfeld-Rotenburg übertragen. Zwischen einzelnen Kommunen und dem Landkreis gibt es seit 2007 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Aufgrund gesetzlicher Änderungen und Zuständigkeitsverlagerungen müssen daran redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang soll die Vereinbarung durch die Übernahme aller Ordnungswidrigkeitsverfahren, nach den Vorschriften der Gesetze, durch den Landkreis ergänzt werden. Bisher nimmt der Gewerbeprüfdienst des Landkreises die Außendiensttätigkeit wahr und das Ordnungsamt/Gewerbeamt der Kommune erledigt die Sachbearbeitung (Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten). Diese Bearbeitung wird erschwert durch das nur punktuelle Auftreten von Ordnungswidrigkeitsverfahren, für deren Bearbeitung jedoch das gesamte Fachwissen vorgehalten werden muss. Mit der Aufgabenübernahme vereinnahmt der Landkreis Hersfeld-Rotenburg die Buß- und Verwarnungsgelder, womit seine Aufwendungen für diese Aufgabe abgegolten sind.

 

Was hat die Gemeindevertretung in dieser Sitzung beschlossen?

 

Kenntnisnahme Haushaltsvollzug

Die Gemeindevertretung nimmt den laufenden Haushaltsvollzug bis zum Stichtag 31. Mai 2025 zur Kenntnis. Es gibt weder auf der Ausgaben- noch auf der Einnahmenseite größere Abweichungen von den Planansätzen.

 

Festlegung Termin Bürgermeisterwahl

Die Gemeindevertretung bestimmt als Termin für die nächste Bürgermeisterwahl in der Marktgemeinde Haunetal folgenden Tag: Sonntag, 15. März 2026. Eine mögliche Stichwahl findet am Sonntag, 29. März statt.

 

Öffentlich-rechtIiche Vereinbarung über die gegenseitige Vertretungsregelung von Mitarbeitern

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Gemeindevorstand zum Abschluss der vorliegenden öffentlich-rechtIichen Vereinbarung über die gegenseitige Vertretungsregelung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit den Gemeinden Niederaula, Kirchheim und Breitenbach/Herzberg.

 

Außerplanmäßige Ausgabe für Ersatzbeschaffung Radlader

Die Gemeindevertretung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe zur Ersatzbeschaffung für den defekten Radlader in Höhe von 42.000 EUR. Zur Gegenfinanzierung werden folgende Haushaltstitel gekürzt: I1353-014 Transporter Friedhofskolonne von 73.500 auf 54.000 EUR und I1241-066 Sanierungsprogramm Bauwerke von 100.000 auf 77.500 EUR.

 

Bauleitplanung sonstiges Sondergebiet für die Nutzung der Windenergie „Windräder am Sternberg“

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans. Die während der Frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der Äußerungen gemäß Abwägungsvorschläge. Der Vorentwurf wurde auf Grundlage der Abwägungen überarbeitet. Die korrigierten / ergänzten Inhalte lassen sich durch die Beschlussvorschläge in der Abwägungstabelle nachvollziehen. Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 19.03.2025/24.03.2025 und bestimmt ihn zur Offenlegung – Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wird ermächtigt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.  Die Gemeindevertretung beschließt, dass eine Visualisierung nach erfolgter Festlegung der Standorte und des Anlagentyps erfolgen muss.

 

Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans im Zuge der Aufstellung des B-Plans Nr. 1 „Freiflächen-PV-Anlage-Neukirchen“

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss: Die im beiliegenden Abwägungsprotokoll vorgetragenen Beschlussempfehlungen werden gem. § 1 (7) BauGB beschlossen. Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Neukirchen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange (Umweltbericht) werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung zur Berücksichtigung der Umweltbelange während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Gemeinde Haunetal, Bebauungsplan Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Neukirchen"

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die im beiliegenden Abwägungsprotokoll vorgetragenen Beschlussempfehlungen. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Neukirchen" gem. § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange (Umweltbericht) werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Haunetal
Do, 03. Juli 2025

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