Öffentliche Bekanntmachung
Meldung aus Marktgemeinde HaunetalÄnderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Haunetal „Windräder am Sternberg“
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – Veröffentlichung im Internet
Die Gemeindeverordnetenversammlung der Marktgemeinde Haunetal hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 die öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Haunetal „Windräder am Sternberg“ beschlossen.
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung Windenergieanlagen im Bereich Sternberg-Mengshäuser Kuppe.
Aus regionaler Sicht folgt die Änderung des Flächennutzungsplanes „Windräder am Sternberg“ dem Interesse einer auf Haunetaler Verhältnisse angepassten Windenergieplanung, der Bekämpfung des Klimawandels und der gleichzeitigen Unterstützung der allgemein angestrebten Energiewende.
Der Geltungsbereich liegt nordwestlich der Ortsteile Holzheim, Kruspis und Stärklos
Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke:
| Gemarkung | Flur | Flurstücke |
| Holzheim | 1 | 1, 3, 4, 5, 14, 30 |
| 5 | 1, 2, 85, 86, 87, 88 | |
| Kruspis | 2 | 1, 2, 3, 4, 5, 13, 49, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 68, 69 |
| Stärklos | 3 | 1/1, 1/2, 3, 4, 5, 6, 7 |
| 4 | 2 |
Die Gesamtfläche umfasst ca. 36,8 ha.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung (Stand: ) und deren Anlagen (Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung).
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 29.08.2025 bis 30.09.2025 einschließlich
bei der Verwaltung der Marktgemeinde Haunetal Rathaus, Bauverwaltung Frau Willhardt, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsicht der Unterlagen der Bauleitplanung im Rathaus der Gemeinde Haunetal. Hier können die Planunterlagen in der Zeit vom 29.08.2025 bis einschließlich 30.09.2025
Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag 8.00 - 13.00 Uhr eingesehen werden.
Termine können wie folgt vereinbart werden:
Telefonisch unter 06673 92100 sowie per E-Mail:
Darüber hinaus liegen bereits Fachgutachten für die Planung sowie die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren vor, aus denen konkrete umweltbezogene Informationen abgeleitet werden können und die ebenfalls mit ausgelegt werden.
Ebenso sind die Planunterlagen auf der Homepage der
https://www.haunetal.de
einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Umweltbericht, erstellt im März 2025 von der Fa. ArgusConzept, Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH, Homburg 03/2025
als separatem Teil der Begründung verfügbar:
| Quelle der Umweltinformation | Art der Umweltinformation |
|---|---|
Gemeinde Haunetal Änderung des Flächennutzungsplanes „Windräder im Sternberg Umweltbericht als separater Teil der Begründung.
Fa. ArgusConzept, Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH, Homburg 03/2025 | Beschreibungen und Informationen zur Umwelt und ihrer Bestandteile, Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes und Auswirkungen der Planung und Errichtung von Windkraftanlagen in dem Änderungsbereich zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere, Pflanzen, Biotope, Landschaftsbild und Erholung, Forst- und Landwirtschaft, Kulturgüter, Gesundheit des Menschen. Prüfung der Planungsalternativen, Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen und Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen. |
Gemeinde Haunetal, Änderung des Flächennutzungsplanes „Windräder am Sternberg“ Artenschutzrechtlichen Prüfung
Fa. ArgusConzept, Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH, Homburg 03/2025
| Informationen und Bestandserhebungen der Fauna, Prognose über Auswirkungen bei der Errichtung von Windkraftanlagen im Änderungsbereich zu Lebensräumen, Brutstätten und Jagdhabitaten relevanter Arten Vögel, Fledermäuse und Säugetiere. Feststellung der Auswirkungen auf relevante Arten und Analyse der Wirkfaktoren, Ermittlung/Darstellung Verbotstatbestände Maßnahmenvorschläge zur Vermeidung, zum Ersatz und Ausgleichsmaßnahmen sowie Monitoring
|
Gemeinde Haunetal, Änderung des Flächennutzungsplanes „Windräder am Sternberg“ FFH – Vorprüfung, Fa. ArgusConzept, Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH, Homburg 03/2025
| Informationen und Wirkfaktorenbetrachtung im Hinblick auf die Erhaltungsziele der Natura-2000-Gebiete Vogelschutzgebiet (VSG)/FFH-Gebiet Obere und Mittlere Fuldaaue und FFH-Gebiet Hauneaue zwischen Neukirchen und Hermannspiel. Erheblichkeitsprüfungen zu den relevanten Lebensraumtypen der FFH-Gebiete und den relevanten Zielarten der FFH-Gebiete.
|
Äußerungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
| Information über die Schutzziele und -elemente Natura-2000-Gebiete; Hinweise der Fachverwaltungen Wald und Forsten; Bodenschutzaspekte; Hinweise auf Aspekte des Immissionsschutzes, die im nachgelagerten Genehmigungsverfahren behandelt werden.
|
| Äußerungen der Öffentlichkeit | Informationen zu Hörbarer Schall/Infraschall; Schutz der Avifauna/Fledermäuse; Landschaftsschutz, Erhalt des Landschaftsbildes Gesundheitliche Wirkungen von Windkraftanlagen
|
Die umweltbezogenen Äußerungen/Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren werden nicht im Original, sondern in einer zusammenfassenden Synopse mit offengelegt. Sie können ebenso wie die übrigen, im frühzeitigen Beteiligungsverfahren von den verschiedenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen auf Verlangen während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Stellungnahmen zu dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Windräder am Sternberg“ können während der Auslegungsfrist digital, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in
Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Wir weisen darauf hin, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung Ihrer angegebenen personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, E-Mailadresse) zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Zuge des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Bekanntmachung
Der Beschluss über die öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes „Windräder am Sternberg“ der Marktgemeinde Haunetal wird hiermit bekannt gemacht.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter
https://www.haunetal.de
einzusehen.
21.08.2025
Timo Lübeck
Bürgermeister