Öffentliche Bekanntmachung

Meldung aus Marktgemeinde Haunetal

Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Haunetal „Windräder am Sternberg“

 

hier:     Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – Veröffentlichung im Internet

 

 

Die Gemeindeverordnetenversammlung der Marktgemeinde Haunetal hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 die öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Haunetal „Windräder am Sternberg“ beschlossen.

 

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung Windenergieanlagen im Bereich Sternberg-Mengshäuser Kuppe.

 

Aus regionaler Sicht folgt die Änderung des Flächennutzungsplanes „Windräder am Sternberg“ dem Interesse einer auf Haunetaler Verhältnisse angepassten Windenergieplanung, der Bekämpfung des Klimawandels und der gleichzeitigen Unterstützung der allgemein angestrebten Energiewende. 

 

Der Geltungsbereich liegt nordwestlich der Ortsteile Holzheim, Kruspis und Stärklos

 

 Bild1 

 

 

 

Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke:

GemarkungFlurFlurstücke
Holzheim11, 3, 4, 5, 14, 30
 51, 2, 85, 86, 87, 88
Kruspis21, 2, 3, 4, 5, 13, 49, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 68, 69
Stärklos31/1, 1/2, 3, 4, 5, 6, 7
 42

 

Die Gesamtfläche umfasst ca. 36,8 ha. 

 

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung (Stand: ) und deren Anlagen (Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung).

 

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 29.08.2025 bis 30.09.2025 einschließlich

 

bei der Verwaltung der Marktgemeinde Haunetal Rathaus, Bauverwaltung Frau Willhardt, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsicht der Unterlagen der Bauleitplanung im Rathaus der Gemeinde Haunetal. Hier können die Planunterlagen in der Zeit vom 29.08.2025 bis einschließlich 30.09.2025

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr 

Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 

Freitag 8.00 - 13.00 Uhr eingesehen werden. 

 

Termine können wie folgt vereinbart werden: 

Telefonisch unter 06673 92100 sowie per E-Mail:

 

Darüber hinaus liegen bereits Fachgutachten für die Planung sowie die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren vor, aus denen konkrete umweltbezogene Informationen abgeleitet werden können und die ebenfalls mit ausgelegt werden.

 

Ebenso sind die Planunterlagen auf der Homepage der 

https://www.haunetal.de

einsehbar.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Umweltbericht, erstellt im März 2025 von der Fa. ArgusConzept, Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH, Homburg 03/2025

als separatem Teil der Begründung verfügbar:

 

Quelle der UmweltinformationArt der Umweltinformation

Gemeinde Haunetal 

Änderung des Flächennutzungsplanes „Windräder im Sternberg

Umweltbericht

als separater Teil der Begründung.

 

Fa. ArgusConzept, Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH, Homburg 03/2025

Beschreibungen und Informationen zur Umwelt und ihrer Bestandteile, Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes und Auswirkungen der Planung und Errichtung von Windkraftanlagen in dem Änderungsbereich zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere, Pflanzen, Biotope, Landschaftsbild und Erholung, Forst- und Landwirtschaft, Kulturgüter, Gesundheit des Menschen. 

Prüfung der Planungsalternativen, Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen und Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen.

Gemeinde Haunetal, Änderung des Flächennutzungsplanes „Windräder am Sternberg“ 

Artenschutzrechtlichen Prüfung 

 

Fa. ArgusConzept, Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH, Homburg 03/2025

 

Informationen und Bestandserhebungen der Fauna, Prognose über Auswirkungen bei der Errichtung von Windkraftanlagen im Änderungsbereich

zu Lebensräumen, Brutstätten und Jagdhabitaten relevanter Arten Vögel, Fledermäuse und Säugetiere. 

Feststellung der Auswirkungen auf relevante Arten und Analyse der Wirkfaktoren, Ermittlung/Darstellung Verbotstatbestände

Maßnahmenvorschläge zur Vermeidung, zum Ersatz und Ausgleichsmaßnahmen sowie Monitoring

 

Gemeinde Haunetal, Änderung des Flächennutzungsplanes „Windräder am Sternberg“ 

FFH – Vorprüfung, 

Fa. ArgusConzept, Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH, Homburg 03/2025

 

 

Informationen und Wirkfaktorenbetrachtung im Hinblick auf die Erhaltungsziele der Natura-2000-Gebiete Vogelschutzgebiet (VSG)/FFH-Gebiet Obere und Mittlere Fuldaaue und FFH-Gebiet Hauneaue zwischen Neukirchen und Hermannspiel. Erheblichkeitsprüfungen zu den relevanten Lebensraumtypen der FFH-Gebiete und den relevanten Zielarten der FFH-Gebiete. 

 

Äußerungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

 

Information über die Schutzziele und -elemente Natura-2000-Gebiete; Hinweise der Fachverwaltungen Wald und Forsten; Bodenschutzaspekte; 

Hinweise auf Aspekte des Immissionsschutzes, die im nachgelagerten Genehmigungsverfahren behandelt werden. 

 

Äußerungen der Öffentlichkeit 

Informationen zu Hörbarer Schall/Infraschall;

Schutz der Avifauna/Fledermäuse; Landschaftsschutz, Erhalt des Landschaftsbildes

Gesundheitliche Wirkungen von Windkraftanlagen

 

 

 

Die umweltbezogenen Äußerungen/Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren werden nicht im Original, sondern in einer zusammenfassenden Synopse mit offengelegt. Sie können ebenso wie die übrigen, im frühzeitigen Beteiligungsverfahren von den verschiedenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen auf Verlangen während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

 

Stellungnahmen zu dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Windräder am Sternberg“ können während der Auslegungsfrist digital, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in 

Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Wir weisen darauf hin, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung Ihrer angegebenen personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, E-Mailadresse) zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Zuge des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

 

 

Bekanntmachung

 

Der Beschluss über die öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes „Windräder am Sternberg“ der Marktgemeinde Haunetal wird hiermit bekannt gemacht.

 

Hinweis: 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter 

https://www.haunetal.de

einzusehen.

 

 

21.08.2025

 

Timo Lübeck

Bürgermeister