Marktgemeinde Haunetal sucht Schiedsperson
Meldung aus Marktgemeinde HaunetalMarktgemeinde Haunetal sucht Schiedspersonen
Im Schiedsamtsbezirk Haunetal ist ab sofort das Ehrenamt der/des
Schiedsfrau/Schiedsmannes
sowie
stellvertretenden Schiedsfrau/Schiedsmannes
zu besetzen.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 75 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schieds-amtsbezirk (Haunetal) wohnen.
Das Amt kann nicht bekleiden,
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde,
wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist,
wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
wer die rechtsprechende Gewalt als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrecht-licher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Die Amtszeit einer Schiedsperson beträgt fünf Jahre. Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch die Gemeindevertretung. Die Vereidigung erfolgt anschließend durch das zuständige Amtsgericht Bad Hersfeld.
Interessenten können sich schriftlich bis zum 19. Oktober 2025 beim
Gemeindevorstand der Marktgemeinde Haunetal
Hauptamt, Herr Huff,
Konrad-Zuse-Platz 6,
36166 Haunetal,
bewerben.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Huff unter 06673/921012 oder zur Verfügung.
Der Gemeindevorstand der
Marktgemeinde Haunetal