Amtliche Bekanntmachung der Marktgemeinde Haunetal

Meldung aus Marktgemeinde Haunetal

Bauleitplanung der Marktgemeinde Haunetal

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Bornweg“ im Ortsteil Odensachsen und Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB 

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal am 24.02.2026 wurde der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Bornweg“ im Ortsteil Odensachsen und die Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll der Errichtung eines kleinen Gewerbebetriebes in einem Gewerbegebiet auf einer bisher als Bolzplatz genutzten Fläche dienen. Der Flächennutzungsplan (FNP) in diesem Bereich ist demnach ebenfalls zu ändern. 

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (BP) wie auch die Änderung des FNP umfasst in der Gemarkung Odensachsen in Flur 6 das Flurstück 100 teilweise.

 

Das Verfahren wird als normales Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) in zwei Stufen durchgeführt. 

 

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Vorentwürfe des BP einschließlich Begründung sowie die Änderung des FNP in diesem Bereich gem§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 20.03.2026 bis 21.04.2026 zu jedermanns Einsicht im Internet und Sekretariat der Gemeindeverwaltung in Haunetal-Neukirchen, Konrad-Zuse-Platz 6 während der Dienstzeiten 

 

Montag08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag08.00 bis 13.00 Uhr

 

öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden diese Planungsunterlagen im Internet auf der Website der Marktgemeinde Haunetal https://www.haunetal.de/ unter der Rubrik ,,Aktuelles aus der Marktgemeinde“ (https://www.haunetal.de/news/index.php?rubrik=1) und unter ,,aktuelle Bauleitverfahren“ veröffentlicht.

 

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Öffentlichkeit kann sich im oben angegebenen Zeitraum auf elektronischem Weg über E-Mail an , schriftlich oder in der Gemeindeverwaltung, Konrad-Zuse-Platz 6, Sekretariat, 36166 Haunetal während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift äußern.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB dem Planungsbüro plusConcept, Alte Mengsberger Straße 4, 34613 Schwalmstadt übertragen wurden.

 

Haunetal, den 13.03.2026

 

 

 

Lübeck, Bürgermeister 

 

 

 

Anlagen: 

 

 

 Ausschnitt aus der Topografischen Karte mit Lage des Geltungsbereiches am nordöstlichen Ortsrand von Odensachsen (unmaßstäblich) 

Ausschnitt aus der Topografischen Karte mit Lage des Geltungsbereiches am nordöstlichen Ortsrand von Odensachsen (unmaßstäblich)

 

 

 Lage und Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Bornweg“ und der Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich in Flur 6, Gemarkung Odensachsen (unmaßstäblich) 

Lage und Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Bornweg“ und der Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich in Flur 6, Gemarkung Odensachsen (unmaßstäblich)