Amtliche Bekanntmachung

Meldung aus Marktgemeinde Haunetal

Feststellung des Gemeindewahlleiters zur Kommunalwahl am 15. März 2026

- Nachrücken von Bewerbern -

 

 

Die folgenden Damen und Herren haben mit Wirkung vom 14.04.2026 wegen des Erwerbs des Amtes der ehrenamtlichen Beigeordneten, auf Ihr Mandat als Gemeindevertreter verzichtet:

 

CDU

Kimpel

Andreas

09.01.1984

Gartenstraße

1

36166

Haunetal

CDU

Stuckardt

Ralf

08.11.1962

Auf der langen Wiese 

10

36166

Haunetal

GfH

Klawonn

Ulrike

24.11.1969

Am Rhinheller

5

36166

Haunetal


Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 197) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 24. März 2020 (GVBl. S. 201) rücken die nächsten noch nicht berufenen Bewerber- /innen der Wahlvorschläge der Christlich Demokratischen Union (CDU), sowie der Gemeinsam für Haunetal (GfH), mit den meisten Stimmen an Ihre Stelle.


Ich stelle daher nach § 34 (3) KWG fest, dass

 

CDU

Frauenfelder

Jan

23.02.1989

Geranienstraße

1

36166

Haunetal

CDU

Scholz

Sandra

07.12.1976

Sandwiesenweg

3

36166

Haunetal

GfH

Weß

Katharina

03.09.1989

Am Jägersgraben

1

36166

Haunetal

 

in die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal nachrücken.

 

Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einsprüche nicht geltend gemacht werden. Über den Einspruch entscheidet die Gemeindevertretung. Gegen den Beschluss der Gemeindevertretung steht den Beteiligten die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu (§ 27 KWG).

 

 

Haunetal, 22. April 2026

 

Der bes. Gemeindewahlleiter der Marktgemeinde Haunetal

 

gez. Jan-Hendrik Jost