Amtliche Bekanntmachung

Meldung aus Marktgemeinde Haunetal

Feststellung des Gemeindewahlleiters zur Kommunalwahl am 15. März 2026

- Nachrücken von Bewerbern -

 

 

Durch den unwiderruflichen Verzicht des Mitgliedes der Bürgerliste Stärklos,

Herrn Friedrich Krauser, Solmser Str. 18, 36166 Haunetal, 

auf das Mandat im Ortsbeirat Stärklos stelle ich in meiner Funktion als Gemeindewahlleiter fest, dass gemäß § 34 Abs. 3 KWG der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages Bürgerliste Stärklos (BLS), 

Frau Bianca Sippel, Solmser Str. 19, 36166 Haunetal

in den Ortsbeirat Stärklos nachrückt.

 

Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einsprüche nicht geltend gemacht werden. Über den Einspruch entscheidet die Gemeindevertretung. Gegen den Beschluss der Gemeindevertretung steht den Beteiligten die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu (§ 27 KWG).

 

 

Haunetal, 22. April 2026

 

Der bes. Gemeindewahlleiter der Marktgemeinde Haunetal

 

gez. Jan-Hendrik Jost