Bauleitplanung der Marktgemeinde Haunetal, Ortsteil Neukirchen Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Östlich der Bundesstraße 27“ Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Meldung aus Marktgemeinde Haunetal
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal hat die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Östlich der Bundesstraße 27“ festgestellt. Das Regierungspräsidium Kassel hat die Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden die planungsrechtlichen Grundlagen für eine bauliche Entwicklung östlich der Bundesstraße B 27 in Neukirchen geschaffen. Der Geltungsbereich ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung, Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung in der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Haunetal, Bauamt, im Ortsteil Neukirchen, Konrad-Zuse-Platz 6, 36166 Haunetal, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 6a Abs. 1 BauGB wird der Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung auch auf der Internetseite der Marktgemeinde unter der Adresse https://www.haunetal.de/ unter der Rubrik „Aktuelles aus der Marktgemeinde Haunetal“ sowie unter der Rubrik „Rathaus & Politik > Gemeindeverwaltung > Bebauungspläne und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/g-i in der Auswahl „Zur Homepage der Gemeinde“ und unter dem Link „Zum Geoportal Hessen“ abrufbar.
Gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Marktgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Sofern in den Festsetzungen keine anderen Datenquellen genannt sind, können alle aufgeführten DIN-Normen und Regelwerke in der Verwaltung der Marktgemeinde Haunetal während der allgemeinen Dienststunden oder nach telefonischer Vereinbarung von jedermann eingesehen werden.
Der Gemeindevorstand
Übersichtskarte 1
Übersichtskarte 2