Bauleitplanung der Marktgemeinde Haunetal, Ortsteil Neukirchen Bebauungsplan „Östlich der Bundesstraße 27“ Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Meldung aus Marktgemeinde Haunetal

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal hat den Bebauungsplan „Östlich der Bundesstraße 27“ mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m § 91 HBO und § 5 HGO als Satzung beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht hierzu gebilligt. Das Regierungspräsidium Kassel hat die im Parallelverfahren durchgeführte Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und genehmigt. 

Der Bebauungsplan „Östlich der Bundesstraße 27“ mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Grundlagen für eine bauliche Entwicklung östlich der Bundesstraße B 27 in Neukirchen geschaffen. Der Geltungsbereich ist den nach-stehenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Der Bebauungsplan „Östlich der Bundesstraße 27“ mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften wird mit Begründung, Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung in der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Haunetal, Bauamt, im Ortsteil Neukirchen, Konrad-Zuse-Platz 6, 36166 Haunetal, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. 

Gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ist der Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung auch auf der Internetseite der Marktgemeinde unter der Adresse https://www.haunetal.de/ unter der Rubrik  „Aktuelles aus der Marktgemeinde Haunetal“ sowie unter der Rubrik „Rathaus & Politik > Gemeindeverwaltung > Bebauungspläne“ und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i in der Auswahl „Zum rechtskräftigen Bebauungsplan“ und unter dem Link „Zum Geoportal Hessen“ abrufbar.

Gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Sofern in den Festsetzungen keine anderen Datenquellen genannt sind, können alle aufgeführten DIN-Normen und Regelwerke in der Verwaltung der Marktgemeinde Haunetal während der allgemeinen Dienststunden oder nach telefonischer Vereinbarung von jedermann eingesehen werden.

 

Der Gemeindevorstand

 

 Übersichtskarte 1 

 Übersichtskarte 2