Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen "Tiefbrunnen Rothenkirchen II und III" in der Gemarkung Rothenkirchen der Marktgemeinde Burghaun, LK Fulda

Meldung aus Marktgemeinde Haunetal

„Im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 34/2026 vom 17.08 2026 S. 804 ff. wurde die Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die „Tiefbrunnen Rothenkirchen II und III“ in der Gemarkung Rothenkirchen der Marktgemeinde Burghaun, Landkreis Fulda vom 25. Juni 2026 verkündet. Die Grenzen des Schutzgebietes sind aus der nachfolgenden Orientierungskarte zu ersehen. 

 

Die Verordnung und die Schutzgebietskarten können bei der 

 

Marktgemeinde Haunetal

Konrad-Zuse-Platz 6

36166 Haunetal

 

während der Dienstzeiten eingesehen werden.