Bericht des Gemeindevorstands

Meldung aus Marktgemeinde Haunetal
Bericht des Gemeindevorstands (Bild vergrößern)

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 27. Oktober 2026 informierte Bürgermeister Timo Lübeck über die Arbeit des Gemeindevorstands:

 

Personalangelegenheiten Bauhof

Der Gemeindevorstand hat den Vertrag einer Aushilfe als Krankheitsvertretung auf dem gemeindlichen Bauhof bis zum 31.03.2027 verlängert.

 

Benennung zur Kassenverwalterin

Der Gemeindevorstand hat eine neue Mitarbeiterin zur Kassenverwalterin der Gemeindekasse bestellt. Die Bestellung der bisherigen Kassenverwalterin ruht bis zu ihrem Wiedereintritt. 

 

Austausch Gastank DGH Schletzenrod

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag zum Austausch des vorhandenen Flüssiggastanks am DGH Schletzenrod an die Firma Progas zum Angebotspreis vom 1.341,77 EUR/brutto vergeben. Im Zuge der DGH-Sanierung und der Neugestaltung des Freigeländes am Dorfgemeinschaftshaus in Schletzenrod wird eine Versenkung des Tanks im Erdreich notwendig. Es handelt sich hier um einen Miettank. Die Tiefbauarbeiten werden durch den gemeindlichen Bauhof ausgeführt.

 

Vergabe Rettungswegtür DGH in Holzheim

Der Gemeindevorstand hat eine ALU-Haustür für den zweiten Rettungsweg am Dorfgemeinschaftshaus in Holzheim zum Preis von rund 4.825 EUR/brutto bei der Firma STABIRO Fensterbau GmbH & Co. KG aus Burghaun beschafft. Die Maßnahme wird im Rahmen des IKEK gefördert.

 

Vergabe der Prüfung der Elektrogeräte nach DGUV V14

Der Gemeindevorstand hat die Firma OMS Prüfservice aus Fulda mit der Prüfung der gemeindlichen Elektrogeräte zum Angebotspreis von rund 8.270 EUR/brutto beauftragt.

 

Erneuerung Verbindungsweg Holzheim - Siegwinden

Der Gemeindevorstand hat im Zuge der Förderung des ländlichen Wegebaus erneut einen Antrag zur grundhaften Erneuerung des Verbindungswegs zwischen Holzheim und Siegwinden gestellt.

 

Sanierung des Backhauses in Odensachsen

Der Gemeindevorstand hat die Malerarbeiten am Backhaus in Odensachsen in Höhe von rund 10.790 EUR/brutto an die Firma MID Maler & Innenausbau aus Hauneck vergeben. Die Arbeiten am Schornstein in Höhe von rund 9.995 EUR/brutto wurden an das Baugeschäft Brehm in Oberstoppel vergeben. Die Sanierung des Fachwerks in Höhe von rund 25.900 EUR/brutto wurde an die Firma Holzbau Nennstiel aus Bad Hersfeld vergeben. Die Sockelarbeiten in Höhe von rund 6.185 EUR/brutto wurden an die Firma Jörg Bohn GmbH & Co. KG aus Künzell vergeben. Die Arbeiten zum Neubau des Ofens in Höhe von rund 29.515 EUR/brutto wurden an die Firma Michael Haupt – Heiße Öfen aus Fulda vergeben. Alle Arbeiten sollen im Jahr 2027 durchgeführt werden. Die Maßnahme wird im Rahmen des IKEK gefördert.

 

Ersatz Großflächenmäher

Der Gemeindevorstand hat die Ersatzbeschaffung eines Großflächenmähers für den Bauhof bei der Firma Schmelz und Weber aus Bad Hersfeld zum Angebotspreis von rund 31.030 EUR/brutto beschlossen.

 

Förderung Verwaltungsdigitalisierung

Das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation hat der Marktgemeinde Haunetal zur Einrichtung eines Ratsinformationssystems (einschl. Bürgerinformationsportal) sowie digitaler Endgeräte für die gemeindlichen Gremien eine Förderung in Höhe von 20.500 EUR bewilligt. 

 

Straßenbaumaßnahmen

Hessen Mobil hat mit der Gemeinde die anstehenden Straßenbaumaßnahmen besprochen. 2027: Erneuerung Bahnbrücke Rhina, L3431 Neukirchen-Oberstoppel (Abschnitt Neukirchen bis Abzweig Grundschule). L3471 Schletzenrod – Wehrda (freie Strecke). 2028: L3431 Neukirchen-Oberstoppel (Abschnitt Abzweig Grundschule bis Oberstoppel). L3471 OD Wetzlos bis Schletzenrod. 2029: L3471 OD Schletzenrod.

 

Was hat die Gemeindevertretung in dieser Sitzung beschlossen?

 

Kenntnisnahme Haushaltsvollzug 2026

Die Gemeindevertretung nimmt den Haushaltsvollzug für das Jahr 2026 zum Stichtag 30.09.2026 zur Kenntnis. Die meisten Einnahmen und Ausgaben liegen im kalkulierten Bereich. Die einzige große Ausnahme bilden die um voraussichtlich rund 600.000 EUR verringerten Gewerbesteuereinnahmen. Dies lässt aktuell eine deutliche Verschlechterung des ohnehin defizitären Ergebnisses erwarten.

 

Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Haunetal Sonstiges Sondergebiet für die Nutzung der Windenergie „Windräder am Sternberg" – Hier Darstellung des Sondergebietes als Beschleunigungsgebiet gem. § 249 c (1) BauGB) sowie die dazugehörige Offenlage

Die Gemeindevertretung beschließt die Darstellung des Sondergebietes ,,Windräder am Sternberg“ als ,,Beschleunigungsgebiet“ gemäß § 249c (1) BauGB. Des Weiteren wird die daraus resultierende Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen. Ergänzung: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Umsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 23.04.2024 zur zusätzlichen finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Projekten zur Nutzung erneuerbarer Energien für alle Windenergie- und Freiflächen-Solar-Projekte voranzutreiben. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Vorhabenträger unter Berücksichtigung des jeweiligen Projekt- und Verfahrensstandes sowie der geltenden gesetzlichen Anforderungen aufzufordern, entweder eine unverbindliche Ersteinschätzung oder ein konkretes Konzept zur finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung vorzulegen. Dabei sind insbesondere Möglichkeiten einer Beteiligung über die gesetzlich vorgesehene finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG hinaus zu berücksichtigen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, vom Vorhabenträger eine schriftliche Darstellung der vorgesehenen Regelungen zum Rückbau und zur Wiederherstellung der während der Bauphase zusätzlich angelegten oder ausgebauten Wege und Flächen einzuholen. Dabei sind insbesondere die Zuständigkeiten, der Umfang der Wiederherstellung, die Kostenübernahme sowie die Absicherung entsprechender Verpflichtungen bei einem Betreiberwechsel zu klären. Die Unterlagen sind der Gemeindevertretung zur nächsten Beratung zum Windenergieprojekt Sternberg vorzulegen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung regelmäßig in jeder Sitzung über den Stand der Umsetzung dieses Ergänzungsantrags sowie des Beschlusses vom 23.04.2024 zu berichten. Der Bericht muss insbesondere enthalten: die vom Gemeindevorstand gegenüber den Projektenwicklern unternommenen Schritte, schriftliche Stellungnahmen und Angebote der Vorhabenträger, den Stand möglicher finanzieller Beteiligungsvereinbarungen, den Stand der Regelungen zum Rückbau und zur Wiederherstellung von Bauwegen und Flächen, eine Darstellung sämtlicher zu diesen Punkten noch offenen Fragen. Die Entscheidung über die Bauleitplanung erfolgt unabhängig von finanziellen Beteiligungsvereinbarungen und ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Mögliche Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger sind rechtlich eigenständig und unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen auszugestalten.

 

KITA-Gebührensatzung

Die Gemeindevertretung beschließt den 6. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Marktgemeinde Haunetal mit Wirkung zum 01.01.2027. Auf Grund der gestiegenen Kosten (Personalkosten, Unterhaltung der Kindertagesstätte, etc.) wird eine Erhöhung der Betreuungsbeiträge in Höhe von 10% beschlossen. Die letzte Anpassung fand im Jahr 2022 statt. Um Familien mit mehreren Kindern nicht übermäßig zu belasten, soll gleichzeitig die Regelung der Rabattierung für Geschwister vereinheitlicht und vereinfacht werden. Zusätzlich soll eine Regelung Anwendung finden, welche bei verspäteten Abholungen außerhalb der vereinbarten Betreuungszeiten die Erhebung einer Zusatzgebühr ermöglicht.

 

Abwassergebühren auf Grundlage der Neukalkulation für die Jahre 2027-2029

Die Gemeindevertretung beschließt die Gebührensätze der Abwassergebühren sowie der Gebühren für die Niederschlagsentwässerung wie folgt zum 01.01.2027 zu ändern:

Schmutzwassergebühr              ab 01.01.2027               3,97 Euro je m³

                                               ab 01.01.2028               3,97 Euro je m³

                                               ab 01.01.2029               3,97 Euro je m³

Niederschlagswassergebühr     ab 01.01.2027               0,29 Euro je m²

                                               ab 01.01.2028               0,29 Euro je m²

                                               ab 01.01.2029               0,40 Euro je m².

Damit erhöht sich die Schmutzwassergebühr um 10 Cent, gleichzeitig sinkt die Niederschlagswassergebühr um 11 Cent. Die Grundgebühren bleiben jeweils unverändert.

 

Bauleitplanung der Marktgemeinde Haunetal, Bebauungsplan Nr. 1 „Am Bornweg“ im Ortsteil Odensachsen und Änderung des Flächennutzungsplans der Marktgemeinde Haunetal für den Geltungsbereich des Bebauungsplans

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal billigt und beschließt die Vorschläge gemäß der Abwägungstabelle (Stand 11.09.2026) zum Umgang mit den Stellungnahmen aus den beiden Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 sowie aus der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB. Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal stellt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Bornweg“ (Stand 11.09.2026) fest. Die Begründung mit Umweltbericht zu dieser Änderung des Flächennutzungsplans wird gebilligt. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist gem. § 6 Abs. 1 BauGB dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplans nach erteilter Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal beschließt die vorliegende Fassung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Bornweg“ im Ortsteil Odensachsen als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt. Der Fachbeitrag zum Artenschutz wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.

 

Beschilderung an der B27 zum Hinweis auf Radfahrer

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand Kontakt mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und mit Hessen Mobil aufzunehmen um ein Verkehrsschild ,,Achtung Radfahrer“ auf der Bundesstraße 27, in Höhe Block Hohenwehrda, anzuordnen. Des Weiteren soll in diesem Zuge geprüft werden, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung, entsprechend der alten Beschilderung, Richtung Hünfeld, erreicht wird. Hier war damals ein Geschwindigkeitstrichter von 60 km/h ,80 km/h ,100 km/h angeordnet. Derzeit wird auf der Fahrbahn Richtung Hünfeld von 60 km/h auf 100 km/h freigegeben.