Neue Regeln CORONA
CORONA-REGELN IN HESSEN Was gilt wo?
EINHEITLICHE MASKENPFLICHT
Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können •Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) bis zum Sitzplatz.•
PRIVATE TREFFEN
Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln •wird empfohlen. Testempfehlung, außer bei Geimpften und Genesen. Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.•
ARBEITSPLÄTZE
• 3G-Regel, wenn Beschäftigte Kontakt zu externen Kunden haben. Negativnachweis: 2x pro Woche (Antigen-Schnelltest) • Es gelten Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundes.
SCHULE
Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche. •Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. •Unterricht ohne Maske. Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage Maske am Sitz-platz und tägliche Tests.
KITA • Regelbetrieb
SPORT Drinnen: : 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) •Im Freien: Keine Einschränkungen•
KULTURSTÄTTEN (MUSEEN, GEDENK-STÄTTEN ETC.)VERANSTALTUNGEN, (THEATER, KINO ETC.) (AB 25 PERSONEN)
Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) und Maskenpflicht bis zum Platz. •Im Freien: 3G-Pflicht (Getestet = Antigen-Test) ab 1.000 Personen. •Ab 5.000 Personen: Genehmigungspflicht, max. 10 % der Teilnehmenden •dürfen nur getestet sein. Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen: kein 3G im Freien, •im Innenbereich 3G+. Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.•
KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN
• 3G-Pflicht (Getestet = Antigen-Test) • Maskenpflicht
EINZELHANDEL • Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
GASTRONOMIE
Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) und Maskenpflicht bis zum Platz •für Personal und Gäste. Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept•
CLUBS/ DISCOTHEKEN
Drinnen: Maskenpflicht und Einlass für Geimpfte, Genesene oder mit •PCR-Test für Personal und Gäste. Kontaktdatenerfassung. Im Freien: 3G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.•
HOTELS UND ÜBERNACHTUNGEN
Negativnachweise (Antigentest) bei Anreise. Bei mehr als 7 Tagen Aufent-•halt: Zweimal pro Woche für alle Gäste. Abstands- und Hygienekonzept.
ÖPNV • Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.
HOCHSCHULEN • Überwiegend Präsenz-Semester. • 3G-Pflicht und Maskenpflicht werden durch Hochschulen festgelegt
PROSTITUTIONS -STÄTTEN • 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test), Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung
Regelungen für Genesene und Geimpfte
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit. •
Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln. •
Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, Ausnahme: Es bestand Kontakt zu •einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten- Gebiet. Gilt ab: 11.11.2021
Es gelten folgende landesweite Kriterien: (1) Hospitalisierungsinzidenz: An-zahl der innerhalb von 7 Tagen neu wegen Corona in ein Krankenhaus auf-genommenen Personen und (2) Mit Corona-Patienten belegte Intensivbetten in Hessen. Beim überschreiten der Schwellenwerte, ergreift die Landesregie-rung unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen. Stufe 2: Hospitalisierungsinzidenz > 15 bzw. Intensivbetten > 400: Weitere Zugangsbeschränkung Details siehe Download
EINHEITLICHE MASKENPFLICHT
Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können •Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) bis zum Sitzplatz.•
PRIVATE TREFFEN
Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln •wird empfohlen. Testempfehlung, außer bei Geimpften und Genesen. Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.•
ARBEITSPLÄTZE
• 3G-Regel, wenn Beschäftigte Kontakt zu externen Kunden haben. Negativnachweis: 2x pro Woche (Antigen-Schnelltest) • Es gelten Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundes.
SCHULE
Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche. •Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. •Unterricht ohne Maske. Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage Maske am Sitz-platz und tägliche Tests.
KITA • Regelbetrieb
SPORT Drinnen: : 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) •Im Freien: Keine Einschränkungen•
KULTURSTÄTTEN (MUSEEN, GEDENK-STÄTTEN ETC.)VERANSTALTUNGEN, (THEATER, KINO ETC.) (AB 25 PERSONEN)
Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) und Maskenpflicht bis zum Platz. •Im Freien: 3G-Pflicht (Getestet = Antigen-Test) ab 1.000 Personen. •Ab 5.000 Personen: Genehmigungspflicht, max. 10 % der Teilnehmenden •dürfen nur getestet sein. Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen: kein 3G im Freien, •im Innenbereich 3G+. Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.•
KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN
• 3G-Pflicht (Getestet = Antigen-Test) • Maskenpflicht
EINZELHANDEL • Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
GASTRONOMIE
Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) und Maskenpflicht bis zum Platz •für Personal und Gäste. Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept•
CLUBS/ DISCOTHEKEN
Drinnen: Maskenpflicht und Einlass für Geimpfte, Genesene oder mit •PCR-Test für Personal und Gäste. Kontaktdatenerfassung. Im Freien: 3G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.•
HOTELS UND ÜBERNACHTUNGEN
Negativnachweise (Antigentest) bei Anreise. Bei mehr als 7 Tagen Aufent-•halt: Zweimal pro Woche für alle Gäste. Abstands- und Hygienekonzept.
ÖPNV • Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.
HOCHSCHULEN • Überwiegend Präsenz-Semester. • 3G-Pflicht und Maskenpflicht werden durch Hochschulen festgelegt
PROSTITUTIONS -STÄTTEN • 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test), Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung
Regelungen für Genesene und Geimpfte
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit. •
Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln. •
Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, Ausnahme: Es bestand Kontakt zu •einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten- Gebiet. Gilt ab: 11.11.2021
Es gelten folgende landesweite Kriterien: (1) Hospitalisierungsinzidenz: An-zahl der innerhalb von 7 Tagen neu wegen Corona in ein Krankenhaus auf-genommenen Personen und (2) Mit Corona-Patienten belegte Intensivbetten in Hessen. Beim überschreiten der Schwellenwerte, ergreift die Landesregie-rung unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen. Stufe 2: Hospitalisierungsinzidenz > 15 bzw. Intensivbetten > 400: Weitere Zugangsbeschränkung Details siehe Download
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