Erinnerung aus dem Rathaus: Wasserabrechnung 2021!
Erinnerung zur Ablesung der Wasserzählereinrichtungen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zur Erstellung der Wasserabrechnungen 2021 benötigen wir von Ihnen die Wasserzählerstände Ihrer Wasserzähleruhren.
Da uns leider nicht alle Wasserzählerstände bis zum 19.12.2021 erreicht haben, bitten wir Sie nunmehr diese bis zum 02.01.2022, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail, mitzuteilen.
Fehlende Wasserzählerstände werden anhand des Verbrauchs des Vorjahres geschätzt.
Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen vielmals im Voraus und wünschen frohe Weihnachten.
Ihr gemeindliches Steueramt
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