Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Bebauungsplan “Sondergebiet Solarpark Haunetal“ Gemarkung Neukirchen, Marktgemeinde Haunetal

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 (3) BauGB


 

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal hat in ihrer Sitzung am 05.12.2023 den Bebauungsplan “Sondergebiet Solarpark Haunetal“, Gemarkung Neukirchen als Satzung beschlossen. 

Der betroffene Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft die Flurstücke 57/2 und57/4 der Flur 1, Gemarkung Neukirchen. 

 Er ist aus der Abbildung ersichtlich.
 

Mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB tritt der Bebauungsplan “Sondergebiet Solarpark Haunetal“, Gemarkung Neukirchen in Kraft.
 

Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung auf der Homepage der Marktgemeinde Haunetal, unter www.haunetal.de in der Rubrik “Amtliche Bekanntmachungen“ einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
 

Wenn ein Internetzugang nicht vorhanden ist, können die Planunterlagen in der Marktgemeindeverwaltung der Marktgemeinde Haunetal, Konrad - Zuse - Platz 6, 36166 Haunetal während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden


 

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr

Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr

Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
 

eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Eine vorherige Anmeldung unter Telefon 06673 / 92100 ist erforderlich. 
 

Es wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen der nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 (2) BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Marktgemeinde Haunetal geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch für nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 (1) BauGB). 


 

Haunetal, den 11.12.2023


Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Haunetal

 

gez. Lübeck 

 

Bürgermeister

 


 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 11. Dezember 2023

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Bericht des Gemeindevorstands

Amtliche Bekanntmachung der Marktgemeinde Haunetal

Bauleitplanung der Gemeinde Haunetal Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans der ...