Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

aktuelle Bauleitplanverfahren

 

Bekanntmachung

 

 

Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Freiflächenanlage-PV-Anlage Neukirchen" und Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freiflächenanlage-PV-Anlage Neukirchen" in der Marktgemeinde Haunetal, Ortsteil Neukirchen

 

Hier:     Erneute Beteiligung nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Haunetal hat in ihrer Sitzung am 29.04.2025 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freiflächenanlage-PV-Anlage Neukirchen" und den überarbeiteten Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung der Unterlagen gem. § 4a Abs. 3 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

Entsprechend diesem Beschluss werden die vorgenannten Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Haunetal erneut veröffentlicht und im Rathaus öffentlich ausgelegt.

 

Ziel der Bauleitplanung

Zweck der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Flächen des Geltungsbereichs im Ortsteil Neukirchen der Gemeinde Haunetal.

Die Ziele der Energiewende hin zu erneuerbaren Energien sollen damit befördert werden.

 

Folgende umweltbezogenen Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar und werden öffentlich ausgelegt:

 

Der Umweltbericht behandelt alle Schutzgüter im Hinblick auf Ihren Bestand, ihren Wert und der zu erwartenden Auswirkungen der Planung. 

Flora: 

  • Bestand: Überwiegend Ackernutzung, kleinteilig Grünland, einzelne Gehölze.

  • Planung: Unter den Solaranlagen extensives Grünland, außerhalb der Umzäunung - werden neue Biotopstrukturen angelegt und entwickelt. Einzelgehölze und Gehölzbestände werden erhalten.

Fauna: 

  • Bestand: Die Bewertung und weitere Planung erfolgen aufgrund der faunistischen Erfassungen, die 2024 durchgeführt wurden.

  • Planung: Für die Bauphase werden für die Vögel Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelungen oder Vergrämung mit Kontrollen) festgesetzt. Für die Betriebsphase sind Beeinträchtigungen für die Feldlerche zu erwarten. Um diese auszugleichen, werden Maßnahmen in zusätzlichen Teilgeltungsbereichen festgesetzt.

Wasser und Boden:

  • Bestand: Flächen mit unterdurchschnittlichen Ackerwertzahlen, aufgrund der Neigung der Flächen besteht mittlere bis sehr starke Erosionsgefahr. 

  • Planung: Verlust von Boden mit allen Funktionen auf insgesamt rund 1.500 m durch Versiegelung für die Errichtung von Trafohäuschen und Speicheranlagen.

  • positive Auswirkungen auf Wasser und Boden durch zukünftigen Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel sowie Anlage und Erhaltung einer geschlossenen Vegetationsdecke (extensiv zu pflegendes Grünland).

Klima: 

  • Bestand: Acker stellt Flächen für die Entstehung und den Abfluss von Kaltluft dar, dies schafft Belüftung von Siedlungsflächen.

  • Planung: Durch die Aufständerung der Module entsteht keine geschlossene Barriere.

Landschaftsbild:

  • Aufgrund von Topografie und Gehölzbeständen ist in verschiedene Richtungen eine gute Sichtverschattung gegeben. Von einigen Stellen (Kuppe des Holzheimer Berges, Waldrand am gegenüberliegenden Hang des Hegeberges) ist eine unverstellte Sicht gegeben, die sich nicht vollständig durch Heckenpflanzungen abschirmen lässt.

Mensch und kulturelle Schutzgüter:

  • Aufgrund größerer Entfernung zum Siedlungsrand und die weitgehende Abschirmung der Blickbeziehung zu Wanderwegen durch die vorgesehenen Gehölzpflanzungen sind keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten. Kulturelle Schutzgüter sind im näheren Umfeld nicht bekannt.

 

Der Umweltbericht beschreibt darüber hinaus die Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Umweltauswirkungen und stellt eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung dar.

 

 

Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zu umweltrelevanten Aspekten:

  1. Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Kassel (Stichworte: Wanderkorridor für Wildtiere, Anpassungen der Einstufung der Biotop- und Nutzungstypen nach Hessischer Kompensationsverordnung),

  2. Naturschutzbehörde des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (Stichworte: Wanderkorridor für Wildtiere, Anpassungen der Einstufung der Biotop- und Nutzungstypen nach Hessischer Kompensationsverordnung), 

  3. Dezernat Grundwasser, Wasserversorgung, vorsorgender Bodenschutz des Regierungspräsidiums Kassel (Stichworte Erosion durch von den Modulen abfließenden Wassers, Forderung einer bodenfunktionalen Kompensationsbetrachtung, Beachtung einschlägiger Normen für den Bodenschutz, Festsetzung einer Bodenbaubegleitung),

  4. Sachgebiet Landwirtschaft und Forsten des Kreisausschusses Hersfeld-Rotenburg (erhebliche Bedenken aufgrund des Flächenverlustes für die Landwirtschaft),

  5. Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz des Kreisausschusses Hersfeld-Rotenburg (Stoffeintrag ins Grundwasser, Forderung eines Baugrundgutachten),

  6. Dezernat für Landwirtschaft des Regierungspräsidiums Kassel (Stichworte: Verlust landwirtschaftlicher Flächen für die Energiegewinnung, Gefährdung landwirtschaftlicher Betriebe durch Flächenverlust)

 

Die Gebietsabgrenzung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenanlage-PV-Anlage Neukirchen“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 1 der Gemarkung Neukirchen die Flurstücke 2, 3, 4, 5 ,6 ,7/1, 8/2, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 47, 48, 49 (teilw.), 57/3, 58, 59, 60, 61, 83 (teilw.), 85 (teilw.), 87/1, 90/1 (teilw.), 93, 94, 97/1 (teilw.) und 99 (teilw.).

 

Für die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen für die Feldlerche werden zusätzlich 5 Teilbereiche ausgewiesen:

 

Gemarkung Mauers, Flur 2 Flurstück 41,

Gemarkung Neukirchen, Flur 8, Flurstücke 58/3 und 61,

Gemarkung Holzheim, Flur 4, Flurstücke 56, 59 und 60,

Gemarkung Kruspis, Flur 3, Flurstück 110,

Gemarkung Stärklos, Flur 5, Flurstücke 5, 6 und 7.

 

Während der Auslegungsfrist 

vom 12.05.2025 bis 09.06.2025 (einschließlich)

können alle an der Planung Interessierten die Unterlagen auf der Internetseite der Marktgemeinde Haunetal unter https://www.haunetal.de/seite/776558/aktuelle-bauleitplanverfahren.html

oder

bei der Marktgemeinde Hauntal, Konrad Zuse Platz 6, 36166 Haunetal einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter der E-Mail-Adresse  abgeben. 

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. 

 

 

 

Öffnungszeiten Rathaus

 

Montag

08:00 bis 12 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 bis 12 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

Freitag

08:00 bis 12 Uhr

08:00 bis 13:00 Uhr

 

Haunetal, 30.04.2025

Der Bürgermeister

 

 

 

Textkarte_Veröffentlichung

1_PV_Neuk_BPlan_Karte_eO

2_PV_Neuk_BPlan_Begründung_eO

3_PV_Neuk_BPlan_Umweltbericht_eO

4_PV_Neuk_Umweltbericht_Bestandskarte

4a_PV_Neuk_Umweltbericht_KV_Bilanz_SO1

4b_PV_Neuk_Umweltbericht_KV_Bilanz_SO2

4c_PV_Neuk_Umweltbericht_KV_Bilanz_Korridor

5a_PV_Neuk_Umweltbericht_KV_Boden_SO1

5b_PV_Neuk_Umweltbericht_KV_Boden_SO2

6_PV_Neuk_Umweltbericht_Kurzerläuterung_KV_Boden

7_PV_Neuk_Umweltbericht_Karte_Feldlerchenrev

8_PV_Neuk_Umweltbericht_Hoehenplan_Haunetal_amtliches_DGM1

PV_Neuk_Geotechnischer_Bericht

PV_Neuk_umweltrelevante_Stellungnahmen_4_2

PV_Neuk_Vorab_Schallimmissionsprognose

1_PV_Neuk_FNP_Ä_Karte

2_PV_Neuk_FNP_Ä_Begründung

3_PV_Neuk_FNP_Ä_Umweltbericht